Rechnungen für Auftritte im Eu-Ausland (Übertrag)

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    • Rechnungen für Auftritte im Eu-Ausland (Übertrag)

      Ecki fragt:
      hatte erst einen auftritt in österreich und kämpfe jetzt und als alter buchhaltungsprofi mit der rechnung. nach meinem momentanen wissen sieht´s so aus:

      ich habe mich vor fast 5 jahren als gewerbetreibender angemeldet und auf 16% umsatzsteuer festlegen lassen (wegen der möglichkeit vorsteuer zu ziehen und weil ich auf absehbare zeit die 17.000 euro jahresumsatz wohl nicht überschreiten werde). inzwischen bin ich via telefonnotiz als künstler gemeldet, läuft aber alles noch auf die selbe steuernummer.

      als erbringer künstlerischer dienstleistungen ist steuerlich der ort des erbringens eben dieser dienstleistung relevant (also österreich), ich berechne den ösis also den nettobetrag, dieweil mein finanzamt von mir - weil der auftritt ja in österreich war - keine 16% haben will. zusätzlich vermerke ich auf der rechnung, dass die steuerschuld auf den leistungsempfänger übergeht und packe meine und die umsatzsteueridentifikationsnummer des leistungsempfängers dazu.

      ist das so richtig, oder macht mir da irgendeine behörde stress?

      danke schon jetzt!

      gruß,
      ecki

      Dr. Sommer antwortet:
      hi ecki, joo soweit ich weiss stimmt das so. ich mach es im ausland auch immer ohne mehrwertsteuer. bisher ist mir nix gegensätzliches bekannt, ich hab es auch abgesichert durch anrufe beim finanzamt.

      ciao sam
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