mehrwertsteuer & co (Übertrag)

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    • mehrwertsteuer & co (Übertrag)

      07. 12. 2004 23:34:15

      Ecki

      mehrwertsteuer & co

      ja wie issas nu, mit der mehrwertsteuer? wer muss die verlangen und wer nicht?

      #2 08. 12. 2004 13:41:33




      Re: mehrwertsteuer & co

      mwst kannst und musst du verlangen, wenn du beim finanzamt ein gewerbe angemeldet hast. es gibt leistungen, für die 16% berechnet werden, und welche für die 7% berechnet werden. du kannst aber auch eine Kleinunternehmer-regelung anmelden, dann stellst du keine mwst in rechnung.
      wenn du unter einem geringfügigkeitsbetrag bist, brauchst du gar kein gewerbe, dann stellst du deine rechnung auch ohne mwst aus.


      #3 08. 12. 2004 14:10:59


      Re: mehrwertsteuer & co

      Wie hoch ist dieser Geringfügigkeitsbetrag?

      Ich dachte bisher jeder der irgendwie Rechnungen ausstellen will, muss entweder ein Gewerbe anmelden oder sich als freischaffender Künstler beim Finanzamt anmelden.

      Die Kleinunternehmer-Regelung gilt unabhängig davon ob freischaffender Künstler oder Unternehmer (bis zu einem bestimmten Betrag kann man sie freiwiliig wählen). Das entscheidende dieser Regelung ist: wenn du keine MwSt ausweist darfst du auch keine Vorsteuer abziehen, d.h. wenn du Equipment, Büromaterial etc. kaufst sind die Bruttopreise relevant (ansonten die Nettopreise). Außerdem gibt es ein paar Jahre kein zurück mehr wenn man sich einmal von der Kleinunternehmerregelung verabschiedet hat. So habe ich das zumindest gedacht ...

      Ist also ein abwägen zwischen Geld sparen und Verwaltungskram (Umsatzsteuervoranmeldung mittlerweile verpflichtend 1x pro Monat egal welcher Umsatz wurde mir gesagt). Ich habe auch schon ernsthaft drüber nachgedacht aber den zusätzlichen Papierkram bisher gescheut.

      Vielleicht kann dazu nochmal jemand mehr erzählen wie so eine Voranmeldung funktioniert und wie viel Aufwand der ganze MwSt-Aspekt ist.

      Gruß, Tobi

      #4 08. 12. 2004 14:23:32




      Re: mehrwertsteuer & co

      ich glaube der liegt so bei 400.- euro pro monat, musst dich dann aber auch als künstler geltend machen

      umsatzsteuervoranmeldung selbst ist nicht so wild. aber bis du erstmal weist, was von deinen ausgaben du gegenrechnen kannst, sind schon einige nerven draufgegangen...oder du löhnst halt für den steuerberater.

      bei mir hat sich das mit der mwst. kaum gelohnt, da ich zu wenig ausgaben hatte.

      gruss,




      #5 08. 12. 2004 15:36:42

      sam

      Re: mehrwertsteuer & co

      Künstler sind entweder freischaffend oder gewerbetreibende.

      Bzgl. der Mwst gibt es die sog. Kleinunternehmerregelung. Früher bis zum Umsatz von 32500 DM (also jetzt ca. 17000 €). Wichtig Umsatz nicht Gewinn, sprich alle Einnahmen!

      wer z.b. 2004 über diesen Betrag kommt muss ab 2005 Mwst erheben, deshalb ist es evtl. wichtig am Jahresende seinen Umsatz auszurechnen, damit man ab januar die mwst erhebt. dem finanzamt muss man sie nämlich so oder so geben, nur dem kunden kann man sie schlecht im nachhinein abverlangen.

      wichtig ist als kleinunternehmerIn, dass man NIE!!! mwst verlangt, zb wenn eine agentur es einfach in den vertrag schreibt, denn dann muss man automatisch die näxten 5 jahre mwst erheben und das finanzamt holt sich das dann auch (ist bei einer kollegin passiert, war bitter!).

      wenn man mwst erhebt hat das den vorteil das man vorsteuerabzugsberechtigt ist, das bedeutet wenn man zb bei uns im shop eine [lexicon]Fackel[/lexicon] für 10 € kauft, sind dabei halt 16 % also 1,60 € Mwst. mit drin. wenn man jetzt eine show spilet für 100 € und die mwst (sagen wir erstmal 16 % sonst wird es zu kompliziert ;) 16 €. dh man kann die eingenommene mwst bei den gagen mit der ausgegebenen mwst für zb fackeln, dochtband, [lexicon]Pyrofluid[/lexicon], [lexicon]Lycopodium[/lexicon] etc etc verrechnen. hat klare vorteile.

      man kann das ganze auch machen wenn man unter der grenze ist, wenn es sich rechnet. eine faustregel dafür ist, dass es auf die kunden ankommt. spielt ihr zb viel für städtische oder private veranstaltungen, sind die 16 % eine erhebliche belastung, die sicherlich nicht voll auf den kunden umgesetzt werden können. spielt ihr für eine agentur, firma (zb alle SAM&more Künstler die für mich arbeiten) ist das komplett egal, weil die firma wiederum auch die mwst als ausgaben berechnet bei ihrer Buchhaltung. das system der mwst. ist ziemlich fies, weil es bedeutet, dass der letzte in der reihe die steuer wirklich zahlt und das sind meistens privatleute etc.

      die vorsteuererklärung muss man erst mal jedes jahr machen, ab bestimmten umsatz 3 monatlich, dann sogar 1 monatlich, aber das sagt euch das zuständige finanzamt dann schon ;)

      zum thema 7 oder 16 % eröffne ich einen neuen thread, sonst wird es zu unübersichtlich...
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