mustervertrag

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    • mustervertrag

      hier mal für interessierte ein vertragsmuster, bin mit dem immer gut gefahren bisher.

      Showbeschreibung, gagen, fahrt, mwst individuell, dann:
      _______________________________________________________

      Vorschussvergütungsvereinbarung: xxx

      Weitere Vertragsbedingungen:

      - Die technischen Voraussetzungen für die Leistungserbringung werden vom Veranstalter bereitgestellt: ausreichend Platz, ausreichende Musikanlage für CD samt Bedienungspersonal etc.
      - Bereitstellung von Garderobe und Catering (Essen + Getränke)
      - Bereitstellung eines Künstler-Parkplatzes (Bus 3 m hoch) in der Nähe wegen Transport von schwerer Technik und Material
      - Anmeldung und Zahlung anfallender Gebühren wie GEMA, KSK etc. (ausgenommen Anmelden von Feuerwerk und [lexicon]Pyrotechnik[/lexicon] ohne besondere Auflagen (z.B. Brandwache vor Ort), die SAM&more tragen)
      - V2 versichert, dass der Durchführung keine behördlichen oder anderen Vorschriften entgegenstehen
      - Das Wetterrisiko liegt beim Veranstalter. SAM&more sind flexibel bzgl. Alternativprogramm vor Ort
      - Werden im Auftrag von V2 Video- und/oder Fotoaufnahmen für Veranstaltungsbewerbung, Presse oder interne Dokumentation gemacht, erhält SAM&more kostenlos Kopien. Aufzeichnungen für andere Zwecke bedürfen der Genehmigung von SAM&more.

      Kündigt der Veranstalter diesen Vertrag länger als vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn, so steht dem Vertragspartner, der über einen längeren Zeitraum disponiert, ein pauschaler Anspruch in Höhe von 50 v.H. der vereinbarten Gage zu. Kündigt der Veranstalter weniger als vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung den Vertrag, so hat er die gesamte vereinbarte Gage zu bezahlen.

      Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen und von dem Veranstalter zur Kenntnis genommen, dass es sich bei der Show um eine Feuershow bzw. Feuerwerk handelt. Die Sicherheitsvorschriften werden von SAM&more, V2 sowie den zuständigen Behörden gemeinsam individuell festgelegt. Die Einhaltung der Sicherheitsabstände durch das Publikum, andere Mitwirkende sowie Unbeteiligte sind unbedingt einzuhalten, dafür ist V2 verantwortlich (u.U. Security etc.).
      SAM&more übernehmen zudem keine Haftung für entgegen der Absprache im Wirkungsbereich der Feuershow platzierte brennbare Gegenstände (Dekoration, Band-Instrumente, technisches Equipment, Autos etc.).
      Bei Blacklightshow wird ein dunkler Hintergrund sowie ein möglichst komplett abgedunkelter Raum benötigt.
      Beim Einsatz von Feuerwerk sind SAM&more zuständig für die Grobreinigung des Abbrennplatzes. Kleine Pappteile bei Feuerwerk werden falls nötig durch den Veranstalter beseitigt. Der enstandene Müll wird von SAM&more gesammelt, vom Veranstalter entsorgt (Hausmüll).

      Ist der Vertragspartner 1 nachweislich erkrankt oder durch höhere Gewalt an der Aufführung verhindert, so entfallen die Leistung und die Gegenleistung. Sowie irgend möglich, stellt V1 dann gleichwertigen Ersatz.

      Die vereinbarte Vergütung ist innerhalb von 10 Tagen an den Vertragspartner zu 1 auf das benannte Bankkonto zu bezahlen.

      Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Nürnberg.


      Zusätzliche Vereinbarungen:



      Nürnberg, den 23.03.2006








      ________________ _________________
      Unterschrift V1 Unterschrift V2
      (SAM&more)
      Feuerartist, Special Effects, Pyro, Feuerwerk Onlineshop für Feuershowfachbedarf Feuerpoi, Dochtband, Fluids etc
      Tutorials gratis, über 3000 Videos für Poi, Staff etc.
    • was fällt für dich unter "vorschussvergütungsvereinbarungen"?

      materialkosten etc? ich kann mir darunter grade nichts vorstellen.

      ansonsten mal ein ganz großes dankeschön, so ein beispiel erleichtert zumindest einen teil des ganzen lästigen papierkrams,um den wir uns kümmern müssen.
      "Spiel mit dem Feuer. Tu es.
      Denn man kann einem Kind hundertmal sagen, die Herdplatte sei heiß, die Bedeutung wird ihm erst in dem Moment, in dem es trotzdem drauffässt klar.
      So lernt doch jeder für sich selbst, in dem großen Spiel das Leben heißt. Und das Feuer ist einer der anspruchsvollsten, dennoch lohnendsten Mitspieler."
    • Statt V1 und V2 wäre "Auftragnehmer" (AN) und "Auftraggeber" (AG) passend. Kenne ich aus unseren Dienstleistungsverträgen.

      @ Sam - sind solche Verträge eigentlich nicht "Werksverträge"? Man wird ja für die Lieferung eines, ggf. individuell gestalteten, "Gewerks" (z.B. Show) bezahlt. Man hat also eine gewisse Ergebnisverantwortung als AN und wird nicht nur für die reine "Dienstleistung" nach Stunden bezahlt.

      Ich glaube als "Walking-Act" mit freier Gestaltungsmöglchkeit und Bezahlung nach Stunden wäre es dann wieder eher ein "Dienstleistungsvertrag"....

      *grübel*

      "Vorschussvergütungsvereinbarungen" kannst Du normalerweise frei gestalten, z.B. 25% des Auftragswertes, 100% des Materials (wenn Du mit Aufwandsnachweisen arbeiten willst/mußt), ...
      WACHIWI PAYTAH - dances with fire *sioux*
    • werk - und dienstvertrag ist ne komplexe sache, das kann niemand genau sagen, da es auf den einzelfall ankommt.

      habe gerade nen gerichtsverfahren mit so nem typen, der uns seit juni 2007 nicht zahlt am laufen und da ist das ein punkt davon die klärung ob dienst oder werkvertrag und das gestaltet sich komplex.

      im endeffekt auch wurscht, zahlen muss er so oder so, mit werkvertrag hats nur gewisse vorteile für uns.
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    • das hilft leider gar nichts. vor gericht ist es egal, ob da werk- oder dienstvertrag steht, alleine entscheidend ist, was es nach auffassung des gerichts ist und das ist individuell von den umständen des auftrages abhängig ...

      edit: in meinem fall zb sagt das die richterin nicht so einfach, sondern das bedarf ner genauen analyse. wobei sie immerhin am ende des ersten prozesstages gesagt hat, dass die tendenz in richtung werkvertrag geht allerdings auch mit dienstvertraglichen komponenten...
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    • hi sam,
      ich habe letztes wochenende leider eine schlechte erfahrung gemacht die aber hier als ergänzung rein passt.

      "Der Feuerartist nimmt sich das Recht herraus nach seinem ermessen die Feuershow abzubrechen, wenn eine Gefährdung z.B. durch Publikum während der Vorführung entsteht."

      Bei mir war es eine recht kleine Veranstaltung (18. Geburstag) ohne Bühne.
      Ich hab mit günstig gebauten Feuerjonglierbällen (Baumwollwatte mit dickem Baumwollgarn) einen feurigen Abstandshalter gebaut. Davon wurde einer zu mir rüber getretten als ich es nicht bemerken konnte und landete neben meinen Benzinkanister. Kurz darauf rannte einer im besoffenen Kopp mir in die Querre. Ich ermahnte ihn und sagte dem Publikum, dass die Show nur funktioniere, wenn sie hinter der absperrung bleiben.
      Als dann keine 5 Minuten später einer (auch Betrunken und seit Jahren bei der freiwilligen Feuerwehr) mit einem Bündel übriggebliebene Silvesterraketen in der Hand an mir vorbei lief und die während der Show keine 5 Meter neben mir zünden wollte.
      An diesem Punkt habe ich beschlossen die Show abzubrechen, da es für mein Sicherheitsverständnis nicht mehr vertretbar war.

      Und jetzt packe ich überall diese Klausel ein, dass ich nach meinem ermessen die Show abbrechen kann.

      Soetwas möchte ich nicht nochmal erleben.
      liebe alles was mit feuer zu tun hat
    • ich muss ehrlich gesagt sagen, dass mir pyros formulierung besser gefällt.

      muss ja nicht immer das publikum sein, wenn ein hund auf die bühne springt, das wetter sich verschlechtert (wind) oder irgendwas ähnliches, reicht das ja schon.

      €dit: ja, und 18. geburtstag etc. sind die shclimmsten auftritte.

      in so einem alter denken die meisten leider immer "pöh, dafür kann ich besser fußball spielen" (beim letzten auftritt gehabt...), "was machen die freaks denn da fürn scheiß?" oder ähnliches... erfahrungsgemäß das undankbarste publikum, mit der shclechtesten stimmung und der höchsten gefährdung (alkohol).

      da sind mir kinder, die einfach fasziniert zugucken, oder erwachsene, die so etwas zu schätzen wissen und zumindest bei uns manchmal vllt. auch denken "wow, in dem alter auftreten etc., tolle leistung" doch wesentlich lieber.
      "Spiel mit dem Feuer. Tu es.
      Denn man kann einem Kind hundertmal sagen, die Herdplatte sei heiß, die Bedeutung wird ihm erst in dem Moment, in dem es trotzdem drauffässt klar.
      So lernt doch jeder für sich selbst, in dem großen Spiel das Leben heißt. Und das Feuer ist einer der anspruchsvollsten, dennoch lohnendsten Mitspieler."

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Runsler ()

    • Ich kann aus eigener Erdahrung sagen das Alte leute am schlimmsten sind die sind weil der auftritt zwischen der masse und dem kaffe und kuchen buffet war (fehlplanung des veranstalters) mitten durch die show gelaufen schön mit haarspray auftupierte haare und dann durch ne feuershow wo vor 3 sekunden noch ne riesige flamme gen himmel gespuckt wurde da haben wir dann auch abgebrochen.
      Die sind einfach nur ignorant und denken das jeder ihnen platz macht, respekt vorm alter halt, und wenns um kaffe und kuchen geht kennen die nix!!!
      "We are still confused but on a higher level!"
      (Richard P. Feynman)
    • Danke für den Mustervertrag. Bestärkt mich in vielen Punkten und weitere werde ich wohl noch durchdenken und eventuell aufnehmen :)

      Für mich ist ein eindeutiger Knackpunkt immer wieder "Das Wetterrisiko liegt beim Veranstalter."
      Bis jetzt hatte ich immer Glück: auf ca. 30 Feuershow immer trockenes Wetter (manchmal hat's vorher und/oder nacher geregnet, jedoch nie während! Juhuuu). Da gibt's natürlich auch keine Diskussionen. Jedoch haben mir sehr viele Veranstalter Offerten abgesagt, wegen genau diesem Punkt.


      Wie handhabt ihr das konkret?
      Bezahlt der Kunde, wenn am selben Tag/am Abend das Wetter umschlägt und die Show deswegen nicht stattfinden kann? Ganz? Nur teilweise?
      Wieviel bezahlen eure Kunden, wenn Sie wegen dem Wetter vor dem Veranstaltungstag absagen?


      Für mich auch ein Thema: ab wann ist der Wind zu stark, um eine Feuershow zu bieten? Bzw. wie mache ich dem Kunden eine genaue Angabe: "Tja ich steck mir den Zeigefinger in den Mund, dann in die Luft, und wenn mir mein Bauchgefühl "nein" sagt, dann gibt's keine Feuershow! ... Wie, das ist nicht genau genug?!?" :D
      Feurige Grüsse
      Franziska | firedancing.ch
    • Wenn das Wetter so schlecht ist, dass ein sicherer Auftritt nicht mehr gewährleistet werden kann (starker Sturm, etc.), wird der Veranstalter mit Sicherheit im eigenen Interesse von der Durchführung einer Feuershow absehen. Vor allem wenn man ihn darauf hinweist dass die Durchführung als grob fahrlässig bzw. vorsätzlich betrachtet werden kann und der Versicherungsschutz nicht mehr greift.
      Meiner persönlichen Erfahrung nach ergibt sich imer irgendwie eine Möglichkeit an dem Abend noch aufzutreten, entweder man wartet auf eine leichte Besserung, tauscht die zeit mit anderen darbietungen oder spielt nur eine verkürzte Show mit sicheren Elementen bzw. ohne Feuer.
      Das kam in meiner ganzen Laufbahn bis jetzt aber nur ein einziges Mal vor, da hats dann so stark und langanhaltend geregnet, da war der ganze Mittelaltermarkt eh im Eimer, Feuershow hin oder her.

      Wetterbedingter Ausfall geht immer voll und ganz auf Kosten des Veranstalters. Wir haben ja schon geprobt, Musik geschnitten, gepackt, sind hingefahren und vor Ort verfügbar (können also keinen anderen Auftritt annehmen). Zurückfahren müssen wir auch. Das läuft dann unter "unternehmerischem Risiko". Ich kommuniziere schon, dass wir unser Möglichstes geben den Auftritt stattfinden zu lassen, jedoch die Sicherheit der Akteuere bzw. Zuschauer nicht gefährden.
      Kommerziellen Kunden ist das normalerweise nicht mal ne Erwähnung wert. Bei Privatkunden muss man da schon mal etwas mehr Aufklärungsarbeit leisten.

      Wenn die Veranstaltung vor dem eigentlichen Tag abgesagt wird, haben wir eine Staffellösung vertraglich festgelegt. Bis zu 7 Tage vorher 100% Gage, bis 14 Tage vorher 75 % Gage, etc.
      The Burning Woman
      Fire of the Scorch and
      The Singe that Bleeds