hier mal für interessierte ein vertragsmuster, bin mit dem immer gut gefahren bisher.
Showbeschreibung, gagen, fahrt, mwst individuell, dann:
_______________________________________________________
Vorschussvergütungsvereinbarung: xxx
Weitere Vertragsbedingungen:
- Die technischen Voraussetzungen für die Leistungserbringung werden vom Veranstalter bereitgestellt: ausreichend Platz, ausreichende Musikanlage für CD samt Bedienungspersonal etc.
- Bereitstellung von Garderobe und Catering (Essen + Getränke)
- Bereitstellung eines Künstler-Parkplatzes (Bus 3 m hoch) in der Nähe wegen Transport von schwerer Technik und Material
- Anmeldung und Zahlung anfallender Gebühren wie GEMA, KSK etc. (ausgenommen Anmelden von Feuerwerk und [lexicon]Pyrotechnik[/lexicon] ohne besondere Auflagen (z.B. Brandwache vor Ort), die SAM&more tragen)
- V2 versichert, dass der Durchführung keine behördlichen oder anderen Vorschriften entgegenstehen
- Das Wetterrisiko liegt beim Veranstalter. SAM&more sind flexibel bzgl. Alternativprogramm vor Ort
- Werden im Auftrag von V2 Video- und/oder Fotoaufnahmen für Veranstaltungsbewerbung, Presse oder interne Dokumentation gemacht, erhält SAM&more kostenlos Kopien. Aufzeichnungen für andere Zwecke bedürfen der Genehmigung von SAM&more.
Kündigt der Veranstalter diesen Vertrag länger als vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn, so steht dem Vertragspartner, der über einen längeren Zeitraum disponiert, ein pauschaler Anspruch in Höhe von 50 v.H. der vereinbarten Gage zu. Kündigt der Veranstalter weniger als vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung den Vertrag, so hat er die gesamte vereinbarte Gage zu bezahlen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen und von dem Veranstalter zur Kenntnis genommen, dass es sich bei der Show um eine Feuershow bzw. Feuerwerk handelt. Die Sicherheitsvorschriften werden von SAM&more, V2 sowie den zuständigen Behörden gemeinsam individuell festgelegt. Die Einhaltung der Sicherheitsabstände durch das Publikum, andere Mitwirkende sowie Unbeteiligte sind unbedingt einzuhalten, dafür ist V2 verantwortlich (u.U. Security etc.).
SAM&more übernehmen zudem keine Haftung für entgegen der Absprache im Wirkungsbereich der Feuershow platzierte brennbare Gegenstände (Dekoration, Band-Instrumente, technisches Equipment, Autos etc.).
Bei Blacklightshow wird ein dunkler Hintergrund sowie ein möglichst komplett abgedunkelter Raum benötigt.
Beim Einsatz von Feuerwerk sind SAM&more zuständig für die Grobreinigung des Abbrennplatzes. Kleine Pappteile bei Feuerwerk werden falls nötig durch den Veranstalter beseitigt. Der enstandene Müll wird von SAM&more gesammelt, vom Veranstalter entsorgt (Hausmüll).
Ist der Vertragspartner 1 nachweislich erkrankt oder durch höhere Gewalt an der Aufführung verhindert, so entfallen die Leistung und die Gegenleistung. Sowie irgend möglich, stellt V1 dann gleichwertigen Ersatz.
Die vereinbarte Vergütung ist innerhalb von 10 Tagen an den Vertragspartner zu 1 auf das benannte Bankkonto zu bezahlen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Nürnberg.
Zusätzliche Vereinbarungen:
Nürnberg, den 23.03.2006
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Unterschrift V1 Unterschrift V2
(SAM&more)
Showbeschreibung, gagen, fahrt, mwst individuell, dann:
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Vorschussvergütungsvereinbarung: xxx
Weitere Vertragsbedingungen:
- Die technischen Voraussetzungen für die Leistungserbringung werden vom Veranstalter bereitgestellt: ausreichend Platz, ausreichende Musikanlage für CD samt Bedienungspersonal etc.
- Bereitstellung von Garderobe und Catering (Essen + Getränke)
- Bereitstellung eines Künstler-Parkplatzes (Bus 3 m hoch) in der Nähe wegen Transport von schwerer Technik und Material
- Anmeldung und Zahlung anfallender Gebühren wie GEMA, KSK etc. (ausgenommen Anmelden von Feuerwerk und [lexicon]Pyrotechnik[/lexicon] ohne besondere Auflagen (z.B. Brandwache vor Ort), die SAM&more tragen)
- V2 versichert, dass der Durchführung keine behördlichen oder anderen Vorschriften entgegenstehen
- Das Wetterrisiko liegt beim Veranstalter. SAM&more sind flexibel bzgl. Alternativprogramm vor Ort
- Werden im Auftrag von V2 Video- und/oder Fotoaufnahmen für Veranstaltungsbewerbung, Presse oder interne Dokumentation gemacht, erhält SAM&more kostenlos Kopien. Aufzeichnungen für andere Zwecke bedürfen der Genehmigung von SAM&more.
Kündigt der Veranstalter diesen Vertrag länger als vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn, so steht dem Vertragspartner, der über einen längeren Zeitraum disponiert, ein pauschaler Anspruch in Höhe von 50 v.H. der vereinbarten Gage zu. Kündigt der Veranstalter weniger als vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung den Vertrag, so hat er die gesamte vereinbarte Gage zu bezahlen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen und von dem Veranstalter zur Kenntnis genommen, dass es sich bei der Show um eine Feuershow bzw. Feuerwerk handelt. Die Sicherheitsvorschriften werden von SAM&more, V2 sowie den zuständigen Behörden gemeinsam individuell festgelegt. Die Einhaltung der Sicherheitsabstände durch das Publikum, andere Mitwirkende sowie Unbeteiligte sind unbedingt einzuhalten, dafür ist V2 verantwortlich (u.U. Security etc.).
SAM&more übernehmen zudem keine Haftung für entgegen der Absprache im Wirkungsbereich der Feuershow platzierte brennbare Gegenstände (Dekoration, Band-Instrumente, technisches Equipment, Autos etc.).
Bei Blacklightshow wird ein dunkler Hintergrund sowie ein möglichst komplett abgedunkelter Raum benötigt.
Beim Einsatz von Feuerwerk sind SAM&more zuständig für die Grobreinigung des Abbrennplatzes. Kleine Pappteile bei Feuerwerk werden falls nötig durch den Veranstalter beseitigt. Der enstandene Müll wird von SAM&more gesammelt, vom Veranstalter entsorgt (Hausmüll).
Ist der Vertragspartner 1 nachweislich erkrankt oder durch höhere Gewalt an der Aufführung verhindert, so entfallen die Leistung und die Gegenleistung. Sowie irgend möglich, stellt V1 dann gleichwertigen Ersatz.
Die vereinbarte Vergütung ist innerhalb von 10 Tagen an den Vertragspartner zu 1 auf das benannte Bankkonto zu bezahlen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Nürnberg.
Zusätzliche Vereinbarungen:
Nürnberg, den 23.03.2006
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Unterschrift V1 Unterschrift V2
(SAM&more)
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