T1 und Verwendungszweck

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    • T1 und Verwendungszweck

      Hi,

      nachdem ich mich schon den ganzen Tag im Netz rumgetrieben habe, um herrauszufinden wie genau "technische zwecke" definirt werden wende ich mich nun mal an die Pyrotechniker unter euch.

      Feuerwerk der klasse T1 ist unter nachweiß des Alters und des Verwendungszweckes ganzjährig erhältlich.

      Fragepunkt 1:

      Was gilt nun in bezug auf Shows als Technischer zweck:

      a) die direkte Verwendung bei offiziellen shows ( für die auch Gage bzw. Aufwandsentschädigung gezahlt wird ) bei angemeldetem Gewerbe

      b) das selbe ohne angemeldetes Gewerbe.

      c) Die Verwendung auf einer privaten Gartenparty, wo ich mal meine show für freunde performen möchte

      d) so eine show will ja auch vorbereitet und trainiert werden: Zu übungszwecken auf: a) Privatem Grund und Boden ) oder b) auf öffentlichen Grund und Boden

      Fragepunkt 2:
      Welche vorraussetzungen müssen für das abbrennen erfüllt sein? ( sicherheit hier mal beiseite gelassen, das versteht sich von selbst. nur rein gesetzlich ). Muss das ganze angemeldet sein bei Feuerwehr oder Ordnungsamt?

      Fragepunkt 3:

      Wie seiht das ganze bei zweckentfremdung der [lexicon]Feuerwerkskörper[/lexicon] aus ( als simples beispiel: eine kleine Funkenfontaine an nem Stock ordentlich angebracht um silberne funkeneffekte beim Stab spielen darzustellen ( So gesehen gestern bei ner show )

      Hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen.

      Bye
      Flyer
      it's better to burn out than to fade away

      [Curt Cobain]
    • Hallo,

      erst mal zum erwerb:
      wenn wir t1 produkte verkaufen muss u.a. unterschrieben werden, dass es nur für technische zwecke im rahmen von Bühnen-, Film-, Fotoproduktionen sowie Musik- und Showveranstaltungen verwendet werden.

      Als technischen Zweck definiert der Gesetzgeber beispielsweise die Verwendung zur szenischen Darstellung in Versammlungsstätten, sowie für Film-, Fernseh- und Fotoaufnahmen.
      Das ist eine schwieige diskussion aber ganz grob gesagt, wenn du eine show machst, in der in der handlung ein duell stattfindet kannst du für die technische umsetzung zb einen blitz oder knalleffekt nehmen, damit es so aussieht als würden die beiden aufeinander schiessen.
      den effekt nur als solchen (weil es so schön laut knallt und funkt und das ein highlight der show ist, ist genaugenommen nicht abgedeckt).
      der ort ist nicht genauer geregelt, das heisst sowohl a,b,c, d (aber nur auf privatgrundstück mit [lexicon]Erlaubnis[/lexicon] des grundstückseigentümers, nicht auf öffentlichem grund) bei deiner frage 1.

      zur frage 2 zitiere ich andres tügel ww.fire-ice-and-magic.de/)

      "Zum Thema Anmeldung: Die Verwendung von PT1 in Deutschland ist anmeldepflichtig, egal ob mit sprengstoffrechtlicher [lexicon]Erlaubnis[/lexicon] oder nicht. In Versammlungsstätten sind feuergefährliche Handlungen nicht nur anzeigepflichtig, sondern auch genehmigungspflichtig. Das gilt ganzjährig, auch an Silvester. Was eine Versamlungsstätte ist regelt die Versammlungsstättenverordnung des jeweiligen Bundeslandes. Ein paar Gemeinsamkeiten gibt es aber immer: Eine Versammlungsstätte ortsfest (z. B. Theater) oder ortsbeweglich (z. B. Zirkuszelt) sein. Sie kann in geschlossenen Räumen sein (z. B. Disco) oder im Freien (z. B. Straßenfest, Demo). Der Anlass der Veranstaltung (z. B. Privatfeier, Parteitag, Rockkonzert, etc.) hat auf die Anwendung der VssV. nur begingt Einfluss, was brandschutzrechtliche Dinge angeht ist alleine die Anzahl der Teilnehmer entscheidend. So kann z.B. auch eine private Gartenparty mit 200 Gästen brandschutzrechtlich unter die VssV. fallen. Wie gesagt, gibt es hier aber, je nach Bundesland, Unterschiede."

      kurzgefasst: es ist immer alles anmeldepflichtig. im normalfall ist das ordnungsamt erster ansprechpartner.

      zu frage 3:
      das ist ganz einfach illegal. ich habe speziell diesen punkt u.a. mit gewerbeaufsichtsamt etc. genau abgeklärt. als privatperson (= kein erlaubnisscheininhaber) muss wegen selbstschutz immer der sicherheitsabstand eingehalten werden. dazu müsste der stab aber gute 7 m lang sein :D :D :D
      nur pyrotechniker dürfen sich den sicherheitsabstand unterschreiten, also diese nummer machen.
      wenn es jemand trotzdem macht bei einer show riskiert er so einiges an rechtlichen konsequenzen, selbst wenn nichts passiert. und man weiss ja auch nie, wer im publikum ist.

      ich habe den ersten pyroschein gemacht, weil ich genau diesen effekt legal machen wollte ;)

      Ciao SAM
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    • naja so demotivierend ist es nicht.
      einfach mal fragen auf dem ordnungsamt das ist immer unterschiedlich von stadt zu stadt.
      manchmal easy und billig bis umsonst, manchmal sehr aufwendig mit erprobung und feuerwache und sehr teuer.

      also einfach mal probieren!!!
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    • hm, also ich wäre da eher skeptisch, aber einfach probieren. wenn sie dir nix nachweisen konnten, kannst du auch sagen, dass du es zur not einklagen wirst, dann geht es manchmal doch, weil die ja auch erstmal abschrecken wollen ;)
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