Hi,
nachdem ich mich schon den ganzen Tag im Netz rumgetrieben habe, um herrauszufinden wie genau "technische zwecke" definirt werden wende ich mich nun mal an die Pyrotechniker unter euch.
Feuerwerk der klasse T1 ist unter nachweiß des Alters und des Verwendungszweckes ganzjährig erhältlich.
Fragepunkt 1:
Was gilt nun in bezug auf Shows als Technischer zweck:
a) die direkte Verwendung bei offiziellen shows ( für die auch Gage bzw. Aufwandsentschädigung gezahlt wird ) bei angemeldetem Gewerbe
b) das selbe ohne angemeldetes Gewerbe.
c) Die Verwendung auf einer privaten Gartenparty, wo ich mal meine show für freunde performen möchte
d) so eine show will ja auch vorbereitet und trainiert werden: Zu übungszwecken auf: a) Privatem Grund und Boden ) oder b) auf öffentlichen Grund und Boden
Fragepunkt 2:
Welche vorraussetzungen müssen für das abbrennen erfüllt sein? ( sicherheit hier mal beiseite gelassen, das versteht sich von selbst. nur rein gesetzlich ). Muss das ganze angemeldet sein bei Feuerwehr oder Ordnungsamt?
Fragepunkt 3:
Wie seiht das ganze bei zweckentfremdung der [lexicon]Feuerwerkskörper[/lexicon] aus ( als simples beispiel: eine kleine Funkenfontaine an nem Stock ordentlich angebracht um silberne funkeneffekte beim Stab spielen darzustellen ( So gesehen gestern bei ner show )
Hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen.
Bye
Flyer
nachdem ich mich schon den ganzen Tag im Netz rumgetrieben habe, um herrauszufinden wie genau "technische zwecke" definirt werden wende ich mich nun mal an die Pyrotechniker unter euch.
Feuerwerk der klasse T1 ist unter nachweiß des Alters und des Verwendungszweckes ganzjährig erhältlich.
Fragepunkt 1:
Was gilt nun in bezug auf Shows als Technischer zweck:
a) die direkte Verwendung bei offiziellen shows ( für die auch Gage bzw. Aufwandsentschädigung gezahlt wird ) bei angemeldetem Gewerbe
b) das selbe ohne angemeldetes Gewerbe.
c) Die Verwendung auf einer privaten Gartenparty, wo ich mal meine show für freunde performen möchte
d) so eine show will ja auch vorbereitet und trainiert werden: Zu übungszwecken auf: a) Privatem Grund und Boden ) oder b) auf öffentlichen Grund und Boden
Fragepunkt 2:
Welche vorraussetzungen müssen für das abbrennen erfüllt sein? ( sicherheit hier mal beiseite gelassen, das versteht sich von selbst. nur rein gesetzlich ). Muss das ganze angemeldet sein bei Feuerwehr oder Ordnungsamt?
Fragepunkt 3:
Wie seiht das ganze bei zweckentfremdung der [lexicon]Feuerwerkskörper[/lexicon] aus ( als simples beispiel: eine kleine Funkenfontaine an nem Stock ordentlich angebracht um silberne funkeneffekte beim Stab spielen darzustellen ( So gesehen gestern bei ner show )
Hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen.
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it's better to burn out than to fade away
[Curt Cobain]
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