Steuer allgemein

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    • Steuer allgemein

      Hallo zusammen,

      Ich hab mich mal bei der Suche umgeschaut, aber keinen Thread gefunden, der auf diese Richtung der Steuerfrage eingeht.

      folgendes:

      wie komme ich aus der Sache mit möglichst wenig Abgaben herraus?

      wir führen jetzt eine 2 Mann Feuertruppe als Hobby (evtl. bald 3 Personen)
      Unsere Gage rechnen wir immer Individuell hoch, je nach Veranstalter, Veranstaltung, etc.
      Ich bin 21, damit also volljährig und student.
      Lukas ist noch 17, damit also minderjährig und nur im Rahmen seines Taschengeldes Geschäftsfähig (soweit ich das nun noch weis)

      Wie kommen wir bei unseren Show mit möglichst wenig abgaben raus?
      Ab wann muss ich Steuern zahlen und bis zu welcher grenze kann ich mir sicher sein, dass mir da kein Amt auf die Füße tritt?
      Klar, Anmeldung beim Ordnungsamt und bei der Feuerwehr, aber ich rede jetzt mal rein davon, wie wir unsere Gage möglichst vollständig als Gewinn raus bekommen.

      Wir nehmen jetzt nicht sonderlich viel, also werden wir vorraussichtlich nicht über einigen hundert Euros am Ende des Jahres sein, aber evtl. ergibt sich ja doch die ein oder andere größere Veranstaltung (Radio NRW, Cornely, etc. gibt einige möglichkeiten, wo wir richtig Asche nehmen könnten)

      Wäre echt nett, wenn ihr mir da mal was raten könntet, eure Erfahrungen mitteilt und wie es so bei euch damit aussieht.
      "Es ist die Zeit für den Krieg und eine Zeit für den Frieden."
      [Prediger 3,8]
    • Hey,

      die Frage lässt sich so pauschal nur schwer beantworten.

      Ein Beispiel:

      Du meldest Dich beim Finanzamt als freiberufllich selbstständig (darstellende Kunst) an.

      Dann bekommst Du eine neue Steuernummer und kannst ab sofort Rechungen schreiben.

      Jetzt wird die Umsatzsteuer interessant.
      Diese Steuer betrifft Dich eigentlich nur indirekt, weil sie nicht auf Dir als Unternehmer hängen bleibt, sondern auf dem Endkunden. Du definierst also, was Du für Deine Show haben willst - sagen wir mal 1000 EUR. Auf der Rechnung kommen nun noch die 19% USt. dazu. Der Endbetrag, der auf Dein Konto eingezahlt wird, wäre also 1190 EUR.

      Die zusätzlichen 190 EUR gehören aber nicht Dir - die musst Du direkt an das Finanzamt abführen. Monatlich, Vierteljährlich, Jährlich... unterschiedlich.

      Wenn Du mit Deinem Jahresumsatz unterhalb von 17.500 EUR liegst, kannst Du Dich von der USt. "befreien" lassen. Das bedeutet dann, Du DARFST keine Umsatzsteuer mehr auf Deinen Rechnungen ausweisen. (Endbetrag also 1000 EUR)
      Für Privatkunden ist das gut, denn sie zahlen 190 EUR weniger für Deine Show.

      ABER: In diesem Zusammenhang gibt es noch die Vorsteuer. Das ist die Umsatzsteuer, die DU an andere Dienstleister bezahlst.

      Nehmen wir an, Du kaufst vor der show für 500 netto bei Sam ein. Sam muss nun noch 19% USt. aufschlagen und Dir eine Rechnung (mit ausgewiesener USt.) über 595 EUR stellen.

      Diese 95 EUR, die Du bezahlt hast, kannst du nun als Vorsteuer geltend machen. Will heißen:
      Aus Deiner Show musst du 190 EUR abführen, Du hast aber 95 EUR Vorsteuer geleistet. Übrig bleiben nunmehr 95 EUR, die Du an das FA abführen musst.

      Kaufst Du nun für 2000 EUR + 380 USt. ein, so bekommst Du vom FA sogar noch 190 EUR erstattet.

      Lässt du Dich aber von der USt. befreien, so kannst Du auch keine Vorsteuer mehr geltend machen.

      Hast Du viele Ausgaben und nur wenig Einnahmen (Anfangszeit), würde ich mich NICHT befreien lassen, um günstiger Material einkaufen zu können.

      Hast du Firmenkunden, so würde ich mich ebenfalls NICHT befreien lassen. Für Firmen ist aus oben beschriebenen Grund die ausgewiesene USt. sehr interessant - so haben sie nämlich auch was für die Vorsteuer....

      Hast du kaum/keine Ausgaben und überwiegend Privatkunden, würde ich mich befreien lassen, solange Du unterhalb von 17.500 p.a. liegst.

      ---------

      Nächste Steuer: Gewerbesteuer.
      Als Freiberufler brauchst du keine Gewerbesteuer zahlen. Aber wenn Du aus irgendeinem Grund gewerblich tätig bist, weil Du z.B. auch Feuerspielzeug verkaufst, dann bist Du grundsätzlich GewSt. pflichtig. Diese Steuer bekommt nicht das Finanzamt, sondern Deine Stadtverwaltung ;)
      Es gibt hier aber Grenzen, unter denen Du keine Steuer zahlen musst. Wo die liegen, erfährst Du beim Gewerbeaufsichtsamt.


      -----

      Nächste Steuer: Einkommensteuer

      Diese Steuer gilt für alle Einkünfte aus selbstständiger oder nicht-selbstständiger Arbeit. Für die nicht-selbstständige Arbeit gibt es die berühmte Lohnsteuerkarte, die Du ja jährlich bei Deinem Arbeitgeber einreichen musst. Die Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit werden per Gewinnermittlung errechnet.
      Für die Einkommensteuer gibt es keinen bestimmten Prozentsatz, den man einfach errechnen kann, sondern es gibt ein fettes Buch mit einer noch fetteren Tabelle, in der in 2EUR-Abstufungen (oder so) steht, wieviel Steuer Du für welches Einkommen zahlen musst.


      So - dass sind nun erstmal die Steuer, mit denen Du zu tun bekommst.

      Interessant wäre aber, wie ihr drei im Verhältnis steht. Ist bspw. nur einer selbstständig und die anderen beiden arbeiten für diesen einen? Sind alle drei selbstständig?
      Je nach dem müssen die Einkünfte ja auch auseinandergerechnet werden - oder zusammen ;)

      Habt ihr euch schon überlegt, wie ihr geschäftlich auftreten wollt?
    • wow micha, das war super erklärt!

      Original von michael
      Habt ihr euch schon überlegt, wie ihr geschäftlich auftreten wollt?


      also wie iche s sehe seid ihr eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) - wahscheinlich ohne es zu wissen. Denn ihr tretet unter einem Namen auf und werdet kaum einzelrechnungen stellen den Veranstalter gegenüber.

      da gibts zahlreiche konsequenzen draus, wird mir aber jetzt zu lang, googeln hilft auch ;)
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      Tutorials gratis, über 3000 Videos für Poi, Staff etc.
    • vielen Dank erstmal :thinker: hab, hoffe ich alles soweit verstanden ^^ jetzt hab ich zwar wieder jede Menge zum durchdenken, aber wenn ich damit zur Steuerfrau gehe, wird die mir bestimmt mehr weiter helfen können, als wenn ich sag "ich bin Feuerkünstler, wie mache ich meine Steuer?" ^^
      Da standen nämlich schon einige dann Ratlos vor XDD

      nur hier das versteh ich noch nicht ganz

      Original von michael


      Interessant wäre aber, wie ihr drei im Verhältnis steht. Ist bspw. nur einer selbstständig und die anderen beiden arbeiten für diesen einen? Sind alle drei selbstständig?
      Je nach dem müssen die Einkünfte ja auch auseinandergerechnet werden - oder zusammen ;)

      Habt ihr euch schon überlegt, wie ihr geschäftlich auftreten wollt?


      Also wenn wir erstmal von Lukas und mir ausgehen, dann sind wir gleichberechtigte Partner.
      Unsere Kunden sind z.z. hauptsächlich Private und kleinere Veranstalter (Gemeinden oder so)
      Wir kommen auf keinen Fall über die 17.000 Euro im Jahr (wäre ja auch zu schön :rofl: )

      Wenn ich das richtig sehe, muss aber dennoch jeder von uns am Ende eines Jahres eine persönliche Steuererklärung machen, damit wir durch diese Freiberuflichkeit und UST befreiung, trotz allem unsere Steuer für das einkommen zahlen.
      Nur halt nicht nach der Steuerkarte des normal Arbeitnehmers, sondern nach diesem komischen Tabellen System für selbstständige.

      Hab ich das soweit richtig versten?

      Oh gott, gibt es jemanden der mir helfen kann in mein Chaos irgendwie Ordnung zu bringen :nut: :nut: :nut: :nut: :nut:
      "Es ist die Zeit für den Krieg und eine Zeit für den Frieden."
      [Prediger 3,8]

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Lupus ()

    • Heya,

      Danke Sam ;) hört man gern, nach so viel Schreibarbeit. aber ich ahb ja auch so lange nix mehr gepostet hier, da muss ich erstmal wieder nachholen :D

      Also wenn wir erstmal von Lukas und mir ausgehen, dann sind wir gleichberechtigte Partner.


      Naja, ganz so leicht ist das erstmal noch nicht.
      Sam sagte ja schon, dass ihr mindestens eine GbR seit (Unbedingt nach den Konsequenzen googeln! Stichwort Haftung)

      Das ist aber nur die eine Sache. Aus steuerlicher Sicht müsst ihr ja irgendwie auch abrechnen.
      Da gibt es einmal die Möglichkeit, dass ihr beide freiberuflich arbeitet. Wie Sam schon sagte sind Einzelrechnungen doof. Der Kunde kriegt ja zwei unterschiedliche Rechnungen für eine Show.. möglicherweise auch noch mit zwei unterschiedlichen Honoraren.

      Also was tun?

      Du stellst eine dicke Rechnung an den Endkunden und Lukas stellt eine Rechnung an Dich. So bleibt es für den Kunden transparent.

      Für Dich bedeutet dass, Du hast 2000 EUR eingenommen.
      gleichzeig hast Du von Lukas eine Rechnung über 1000 EUR bekommen - das sind dann Deine Ausgaben. 2000 -1000 macht 1000 EUR Gewinn.
      ...vereinfacht dargestellt ;)

      Ihr beiden Freelancer, Lukas und Du bildet nun eine GbR, unter der ihr nach außen hin auftretet. Flyer, Webseite, Banner etc.... also alles was nach außen hin sichtbar ist, ist die GbR. Intern seit ihr zwei Freelancer, die gegeneinander abrechnen.
    • nun hab ich`s glaub ich ganz verstanden ^^

      nach den direkten konsequenzen der GbR werde ich gleich mal googeln,
      aber jetzt nochmal zusammen gefasst.

      Also, wir melden und BEIDE beim Finanzamt als freiberufliche, selbstständige, darstellende Künstler an und lassen uns von der UST befreien, da jeder einzelne von uns bei einem Einkommen von unter 17.000 Euro im jahr liegt, was die Feuerkunst angeht. (im gesammten als 34.000 Euro. wird ja 50:50 aufgeteilt)

      Nach außen hin, stellen wir uns aber beide unter das Banner Ferox-Ignis, was nun als GbR gilt.
      Ich stelle die Rechnung an den Kunden. damit ist der Part für den kunden erledigt.
      Dann stellt Lukas eine Rechnung an mich (reicht es, wenn diese mündlich ist?) und ich zahle ihm die hälfte der einnahmen aus.
      Damit ist soweit erstmal alles abgeschlossen.

      Am Ende des jeweiligen jahres muss dann aber jeder von uns seine Steuern zahlen (je nachdem, wie das in der Tabelle geregelt ist)

      Das wär`s dann soweit.

      Aber noch ne andere Frage:

      Wenn wir auf gesammt einnahmen von 34.000 Euro kommen würden, wäre ich ja über den 17.000 Euro. habe aber ja wieder 17.000 Euro die ich davon an Lukas abrechnen muss.
      bleibe ich deswegen trotzdem unter der 17.00 Euro Grenze?
      Ich mein, dazu wird es zwar nie kommen, aber rein hypothetisch.


      Vielen, vielen tausend Dank an dich, michael!!! :up: :up: :up: :up: :up: :up: :up: :up:
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Lupus ()

    • Original von Lupus
      Also, wir melden und BEIDE beim Finanzamt als freiberufliche, selbstständige, darstellende Künstler an und lassen uns von der UST befreien, da jeder einzelne von uns bei einem Einkommen von unter 17.000 Euro im jahr liegt, was die Feuerkunst angeht. (im gesammten als 34.000 Euro. wird ja 50:50 aufgeteilt)


      Richtiger formuliert wäre "...da jeder einzelne von uns bei einem Einkommen von unter 17.000 Euro im jahr liegt, was die Selbstständigkeit angeht."

      Original von Lupus
      Dann stellt Lukas eine Rechnung an mich (reicht es, wenn diese mündlich ist?) und ich zahle ihm die hälfte der einnahmen aus.

      Nope - das geht nicht. Er muss eine Rechnung stellen mit allem was dazu gehört. Auf echtem Papier, mit Rechnungsnummer, Anschrift, Steuernummer etc. Und ihr müsste beide alle Belege mindestens 10 Jahre aufheben!

      Original von Lupus
      Am Ende des jeweiligen jahres muss dann aber jeder von uns seine Steuern zahlen (je nachdem, wie das in der Tabelle geregelt ist)

      Korrekt.


      Original von Lupus
      Wenn wir auf gesammt einnahmen von 34.000 Euro kommen würden, wäre ich ja über den 17.000 Euro. habe aber ja wieder 17.000 Euro die ich davon an Lukas abrechnen muss.
      bleibe ich deswegen trotzdem unter der 17.00 Euro Grenze?

      Sehr guter Einwand! Stimmt - Du bist mit Deinem UMSATZ in dem Fall über der Grenze und bist USt. pflichtig - Lukas nicht.


      Du solltest Dich aber auf jeden Fall nochmal bei einem Steuerberater informieren. Der kann Dir auch eine verbindliche Auskunft geben.
      Es gibt auch Existenzgründerseminare, wo all dies behandelt wird. Da lohnt es sich, dran teilzunehmen. Man bekommt dort viele nützliche Tips ;)

      Was die Geschäftsform (GbR usw. ) betrifft, so bin ich mir auch nie so ganz sicher, was es da für Richtlinien gibt. Ich glaube, ZeroG ist da fit drin...
    • Nachgeschaut und irgendwie versteckt sich hinter dem Begriff GbR weniger, als man auf den ersten Blick vermuten Mag O,ô

      es heißt ja im prinziep "nur", dass ich mit meinem Partner einen Vertrag abschließe, in dem wir regeln dass wir die selben Ziele verfolgen, unsere einzelnen Gesellschaften, sich nun aber unter einem Namen vermarkten.
      Es gibt dazu einen Vertrag, in welchem Dinge geregelt werden, wie z.B. die Gewinnbeteiligung und die Entscheidungsfähigkeit aussieht.

      Die einzigen Konsequenzen, die wir aus der GbR ziehen sind dann ja im Grunde nur, dass wir unsere Finanzen durchsichtig machen müssen. d.h. Einnahmen und Rechnungen zurückverfolgbar halten. Und das wir gemeinsam Haftbar gemacht werden können.
      Alle weiteren Rechte und Pflichten der GbR-Gesellschafter werden ja subjektiv für die GbR in dem entsprechenden Vertrag festgehalten und interessieren im Grund nur die GbR selbst.

      Habe ich das so richtig verstanden?
      (meine Quelle -> Wikipedia )

      So Sachen wir Grundstücksrecht interessieren ja in diesem Falle null. Wir haben ja als Feuerkünstler kein Grundstück, was wir kaufen würden.

      sorry, das ich euch schon wieder damit belästige, aber ich bin gerade so gut drinn, im verstehen dieser ganzen Finanziellen Sache, da kann ich einfach nicht aufhören und darauf warten, dass ich so nen Steuerfritzen erwisch ^^
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      [Prediger 3,8]
    • Also Michael hat das schon sehr schön erklärt, hier noch einige Ergänzungen:

      Umsatzsteuer: nichts weiter hinzuzufügen.

      Freiberufler:
      Als Freiberufler gelten sowas wie selbständige Archiekten, Grafiker, Künstler, Ärzte, Anwälte ....wenn Sie nicht irgendwo angestellt sind.

      Würde also auf Euch zutreffen. Wie Micha schon sagte gilt das aber nur, wenn Du nichts anderes machst, dass dann als Gewerbe eingestuft wird (z.B. Händler, Achtung Promotion zählt glaub ich auch dazu! macht man meist als Student nebenbei, auf Gewerbeschein).
      Denn da gilt die "Abfärbetheorie". Dein Gewerblicher Teil "infiziert" Deinen freiberuflichen Teil (Feuerkunst), er wird somit auch gewerblich, ergo Gewerbesteuer. (da kann man aber auch noch rechtlich einiges machen)

      Dies gilt übrigens auch, wenn nur ein Partner einer Gbr ein Gewerbe betreibt, dann "infiziert" er alle anderen mit. Es sein denn er macht das in einer anderen rechtliche Selbständigen Einheit.

      Brauch Dich aber alles steuerlich nicht zu interessiern, wenn Du "wenig" verdienst (siehe Micha 17500 €).

      nächste Frage: Gewerbeschein ?
      Einen Gewerbeschein brauchst Du als Freiberufler nicht. (sorry @ Diabolo_electricfire, da war ich mir bei unserer Unterhaltung noch nicht so sicher).

      Allerdings brauchst Du eine Steuernummer. D.h. Du musst beim Finanzamt Deine Tätigkeit melden, die weisen Dir dann eine Steuernummer zu.
      Die musst Du dann immer! auf Deine Rechnungen schreiben (Die Rechnungen müssen für das Jahr übrigens fortlaufend nummeriert sein)

      Einkommenssteuer:
      du musst an das Finanzamt Einkommensteuer abführen, mit Hilfe einer Steuererklärung. Da steht dann drin, wieviel Du verdient hast und was für Ausgaben Du geltent machst (Da helfen Dir Programme (z.b. Wiso-sparbuch))

      Nun war ja Deine Frage ,wie kommst Du am günstigsten weg.

      2 Dinge:
      Deine Einahmen fürs Feuermachen kannst Du gegen die Ausgaben setzen (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) ...z.B. [lexicon]Lampenöl[/lexicon], Fahrtkosten etc.

      Der Gewinn wird dann zu Deinem "Einkommen", meist kommt noch was aus unselbständiger Tätigkeit dazu, was Du auf Lohnsteuerkartevvedient hast (z.B. Kellnern oder so) Das macht dann alles das Programm ;) '(oder ein Steuerberater)

      Insgesamt musst Du dann auf alles zusammen Einkommenssteuer zahlen, aber!:

      Es gibt einen Freibetrag, der liegt (2006) bei 7.664 €. Hinzukommen noch diverse Pauschalbeträge wie für Werbungskosten 920 € und sonstige Abzüge (etwas verkürtzt erklärt ;)

      d.h. Du darfst mindest 8564 € verdienen, ohne dass Du darauf Einkommenssteuern bezahlen musst.
      (Der Betrag ist noch ein wenig höher, da noch andere kleine Freibeträge hinzukommen, auch da hilft Dir dann wieder das Steuerprogramm)

      Interessant wirds, wenn ihr zu zweit auftretet.

      Der Gewinn, aus eurer gemeinsamen Tätigkeit, wird geteilt und jedem einzelnen zugewiesen, so dass jeder einzelne diese 8564 € verdienen darf ohne Einkommenssteuer zu zahlen. Macht also zusammen schon 17128 €.

      Wo ich ein bisschen unsicher bin, (vielleicht weiß das ja jemand anderes?)
      Wie läuft das dann bei zwei Leuten und der Anmeldung beim Finanzamt, bekommt jeder eine Steuernummer? gibt es sogar 3 Steuernummern (Gbr, Partner1, Partner2)?

      tschü firesTan..

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von firesTan ()

    • oh, der thread ist während ich geschrieben hab schon weitergegangen. Naja vieleicht hilfts trotzdem :)

      meine endfrage also nochmal formuliert bzw. Überlgeungen dazu:

      könnte man für die Gbr eine eigene Steuernummer bekommen (also eine dritte)?

      bzw. könnte man das Problem mit dem hohen Gesamtumsatz umgehen, wenn mal der Eine und dann der Andere die Rechnung an den Kunden stellt? ....hm...aber dann tritt man ja nach aussen mit zwei Steuernummern auf, das gefällt dem Finanzamt bestimmt auch wieder nicht ...hm.. :kopfkratz:
    • also ich blick nun langsam echt etwas besser durch ^^

      das mit dem abwechselnd den Vertrag mit dem Kunden zu machen ist ne klasse Idee O,ô wenn das funktioniert, würden wir auch den Freibetrag doppelt so hoch bekommen, da nicht nur ich den Vetrag mache und das Geld über einen weiteren an meinen partner weiter leite, sondern beide eigenständige einnahmen aus dem GbR haben.

      Aber im Grunde könnte das Finanzamt doch nichts gegen die 2 unterschiedlichen Steuernummern haben.
      Immer hin sind in der GbR selber ja eigene Gesellschaften, die für sich eh wieder eigene Steuernummern haben.
      Ich denke das ist interne regelung und interesiert das Amt nicht sonderlich.

      so wie ich das jetzt verstanden habe, habe ich GARKEINE Abgaben, wenn ich unter diesem Betrag von etwa 8.000 Euro bin (wenn man jetzt die Ausgaben, die ich für petrol habe und so, einrechnet.)
      Du meintest ja, dan brauch ich keine Einkommenssteuer zu zahlen.
      Und das ist ja im Grunde genau die einzige Steuer, die für mich anfällt, wenn ich als freiberuflicher Künstler ohne UST Auftrete und unter diesem 17.500 Euro Einkommen liege.

      Ich werd nächsten Monat, wenn meine Eltern wegen der Steuererklärung zum Steuerverein gehen, auch mal mit und mich mit dem auseinander setzen. Ich hoffe, dass der mir auch zur Seite steht, da ich ja noch 1. unter dem Obdach meiner Eltern stehe und 2. vollkommen ohne Einkommen bin. (stunden ohne nebenjob ;( )
      "Es ist die Zeit für den Krieg und eine Zeit für den Frieden."
      [Prediger 3,8]
    • Original von firesTan
      Wo ich ein bisschen unsicher bin, (vielleicht weiß das ja jemand anderes?)
      Wie läuft das dann bei zwei Leuten und der Anmeldung beim Finanzamt, bekommt jeder eine Steuernummer? gibt es sogar 3 Steuernummern (Gbr, Partner1, Partner2)?
      tschü firesTan..


      wow, da geht man mal in die kneipe kurz und schon gehts hier rund...

      also wenn man ne gbr ist, braucht man ne eigene steuernummer. ist bei uns zb beim onlineshop so. rupert und ich sind beide selbstständig (d.h. jeder ne steuernr.) und haben zusammen ne gbr (den shop mit ner eigenen steuernummer). die gbr ist prozentual aufgeteilt zb 50:50 und muss alleine ne steuererkläung machen.

      wenn eure gbr jetzt zb was einkauft bei uns (zb fluid, das ihr von der gemeinsamen gage bezahlt) ist das eine betriebsausgabe der gbr. ganz einfach ihrbekommt 500 €, 100 € gebt ihr für die show aus, bleiben 400 €. von denen behaltet ihr 100 € in der kasse für notfälle, kostüme etc. bleiben 300, die ihr auszahlt, je 150 € pro person. die gbr hat also 500 € einnahmen - 100 € ausgaben - 300 € ausgaben für eure gagen, bleiben 100 € gewinn auf ihre steuernummer. ihr habt jeweils 150 € gewinn auf eure individuelle steuernummer.

      nur kurz als erklärung, man kann das noch um einiges weiter führen...

      und ganz kurz als credo. wer ausgaben hat zb bei uns [lexicon]Kevlar[/lexicon], fluid, lyco etc. zahlt immer unweigerlich 19 % mwst. wenn ihr unter 17500 € umsatz (nicht gewinn!) seid, könnt aber müsst ihr nicht euch umsatzsteuerbefreien lassen. reine faulheit ist meist nicht hilfreich. wer zb wie micha für mich showmässig arbeitet, kann auf die gage gerne 7 oder 19 % mwst zusätzlich erheben, das ist mir total wurscht, weil ich dem kunden gegenüber auch die mwst erhebe. wenn der micha aber jetzt bei uns für 120 € im shop einkauft und die mwst. verrechnen kann, dann kostet es ihn real 19 % weniger, also nur 100 €, die 20 € sind geschenkt!
      das ist das fiese an der mwst. den letzten in der [lexicon]Kette[/lexicon] triffts insofern meistens die kleinen endverbraucher. wer hobbymässig im supermarkt für 12 € [lexicon]Lampenöl[/lexicon] kauft zahlt 12 €, wer es abrechnen kann zahlt 10 €...

      und noch ganz kurz. ne gbr hat auch den wichtigen nachteil, dass ein teil davon für die ganze firma verträge machen kann. wenn jetzt einer von euch der meinung ist, man muss ne anzeigenserie im spiegel für herzenspucken für 50.000 € schalten, dannhängt ihr da beide mit je 25.000 € drin, auch wenn es der eine nicht mit dem anderem abgesprochen hat ;)
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    • hmmm, also darüber werd ich dann wohl mit dem Finanztypen reden.
      Diese Saison treten wir eh erstmal noch so auf und werden es, wenn dann, im nächsten Herbst/Winter regeln, mir den ganzen Ämtern.

      bei einer GbR kommt es also gerade bei sowas wie uns auf das vertrauen innerhalb der Gruppe an.
      Schon klar.

      ich werd mir das mal alles durchrechnen denke ich.
      Aber wenn wir den mist nicht anmelden, könnte uns doch theoretisch das Finanzamt jeder zeit dran kriegen.
      Wobei unsere paar Euros, die wir momentan dafür nehmen, die nicht interessieren dürften.
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    • Viel richtiges wurde ja schon gesagt ...

      Solange ihr nur ein paar mal auftretet und sagen wir mal 2000 Euro im Jahr einnehmt, geht es wohl auch unkomlplizierter.

      Wichtig ist, alles schriftlich zu machen, Belege zu sammeln (5 jahre aufbewahrung!) und diese bei der Einkommen-Steuererklärung auch anzugeben. Natürlich ist auch ein 17 Jähriger steuerpflichtig!

      Vielleicht gelingt es Dir, das Feuerspiel als "Liebhaberei" darzustellen - das wäre gut weil dann wäre die Steuer raus, das entscheidet das Finanzamt bei der ersten Erklärung.

      Also da alles auflisten
      - Rechnung an den Kunden, ausgestellt mit deinem vollen Namen + Adresse + Steuernummer
      - Quittung der Gagenzahlung an Deinen Partner
      - Kosten: Sprit, Spielzeug, Bühnenklamotten, km-Geld Anfahrt, Handy für Kundenanrufe, DSL/PC/hosting für website, wenn eine Freundin die gemacht hat, Quittung über ihre webdesign-Kosten, Kaffee beim Training ... da kommt einiges an Kosten zusammen, glaub nur nicht Umsatz=Ertrag bzw brutto sei netto (*ggg*).

      Mach Dir über Umsatzsteuer erst Gedanken, wenn Du in 3 Monaten mehr als 5000 einnimmst, bei 5 Auftritten im Jahr ist das kein Thema ...

      Red halt auch mal mit dem Steuerberater ...

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von ZeroG ()

    • Also:
      "Drankriegen" kann euch das Finanzamt erst, wenn ihr auch steuerpflichtig werdet. Für die Umsatzsteuer gilt wie oben bereits gesagt die Kleinunternehmerregelung gem.§19 UStG, nach Abs.1 S.1, wenn man im vorangegangenen Jahr nicht mehr als 17500€ Umsatz gemacht hat und im laufenden Jahr nicht mehr als 50.000€ Umsatz machen wird. Also ganz erhebliche Grenzen. Diese Regelung gilt implizit, d.h. außer man widerspricht ihr ausdrücklich und unwiderruflich für mindestens 5 Jahre gem. §19 Abs.2 S.1 UStG (kann günstiger sein, wenn man viel Vorsteuer hat, z.B. viel Materialkosten o.ä.).

      Für die Einkommensteuer gilt: Grundsätzlich sind die Gewinne schon steuerpflichtig, d.h. man muss sie zumindest in der Steuererklärung angeben. Dabei könnt ihr aber erstens die "Betriebsausgaben" abziehen (Also alles was betrieblich veranlasst ist, z.B. Materialkosten). Und zweitens hat jeder von euch erst mal den tariflichen Grundfreibetrag von 7664€ für eure jeweiligen persönlichen Einkünfte (kommt dann halt drauf an was ihr sonst noch verdient, bzw. für Einkünfte habt).
      Ich würde auf jeden Fall das ganze beim Finanzamt melden, dann bekommt ihr ne Steuernummer und wisst das das ganze als freiberufliche Tätigkeit anerkannt ist.
      Und ich würde wenn ihr Rechnungen schreibt, direkt alle "Formvorschriften" beachten dann habt ihr später keinen Ärger damit. (§14 UStG hab jetzt keine Lust hier alles hinzuschreiben :P ) Das ist vor allem wichtig damit euer Auftraggeber das ganze seinerseits steuerlich geltende machen kann und als Betriebsausgabe abziehen kann.

      Hab noch was vergessen:
      Was nützt es das ganze als Liebhaberei darzustellen? Liebhaberei kommt doch eh nur in Frage, wenn man Verlust macht und dann muss man auch eh keine Steuern zahlen? :kopfkratz:

      Ich hoffe ich hab noch ein paar neue Aspekte beisteuern können ;)

      Viele Grüße

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Pyromantiker ()

    • Soweit ich weiß, kann eine GbR in der Form keine eigenen Steuern zahlen. Steuern zahlen können nur die einzelnen Bestandteile... also ihr.
      Aber eigentlich sollte es reichen, wenn einer von euch das Gewerbe hat und die anderen bspw. freiberuflich als Künstler tätig sind.
      Allerdings ist derjenige mit dem Gewerbe etwas benachteiligt, weil er/sie
      a) die Gewerbesteuer zahlen muss
      b) aufgrund der höheren Einnahmen evtl. verhältnismäßig mehr Einkommenssteuer zahlen muss.

      Ich würde aber auf jeden Fall mal zu einem Steuerberater gehen und mich erkundigen.

      Das alle 7 Leute in der GbR ein Gewerbe anmelden müssen, damit die GbR gewerblich tätig sein kann, bezweifle ich stark.