Endlich mal freudige Nachrichten für weltweite Besteller.
zoll.de/f0_veroeffentlichungen…03_postverkehr/index.html
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Rechtzeitig vor Weihnachten wird ab dem 1. Dezember 2008 die Höchstgrenze für die zollfreie (nicht für die einfuhrumsatzsteuerfreie!) Einfuhr von Kleinsendungen im Postverkehr von derzeit 22 Euro auf 150 Euro je Sendung erhöht. Für die Einfuhrumsatzsteuer bleibt es bei der bisherigen Wertgrenze von 22 Euro. Das bedeutet, dass nur Postsendungen bis zu einem Wert von 22 Euro vollständig von den Einfuhrabgaben (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) befreit sind. Ist dieser Wert überschritten, fallen nach der Neuregelung bis zu einem Wert von 150 Euro keine Zölle an. Die Sendung muss jedoch mit dem Einfuhrumsatzsteuersatz von 19 Prozent oder dem reduzierten Satz von 7 Prozent (z.B. bei Büchern) versteuert werden.
Postsendungen mit Waren, deren Gesamtwert nicht höher ist als 22 Euro, sind vollständig einfuhrabgabenfrei
Die Befreiung ist unabhängig von der Person des Versenders und des Empfängers und unabhängig davon, ob es sich um kommerzielle oder Geschenksendungen handelt. Von dieser Befreiung sind allerdings ausgeschlossen: * Alkohol, einschließlich alkoholischer Getränke, * Tabakwaren, * Parfüms und Eau de Toilette. Kaffee ist von der Verbrauchsteuerbefreiung ausgeschlossen, d.h. für Kaffee wird auch innerhalb der 22 Euro-Grenze die Kaffeesteuer erhoben.
Das Steueraufkommen betrug bundesweit 1,06 Mrd. Euro im Jahr 2007