Frage an die Experten. Was ist ein "pyrotechnischer Effekt"?
Wenn die Auflage in einer Genehmigung lautet "Pyrotechnische Effekte dürfen nicht eingesetzt werden.", bezieht sich das dann ausschließlich auf pyrotechnische Gegenstände der Klasse I-IV?
Oder ist eine Lycofackel bzw. Stahlwolle-Sparklings im engeren Sinne auch schon ein pyrotechnischer Effekt?
Mein bisheriger Stand war es immer, dass die beiden Sachen nicht pyrotechnisch anmelde- bzw. genehmigungspflichtig sind. Nun habe ich aber zum ersten Mal die oben genannte Formulierung zur Auflage. Meinungen bitte, am liebsten fundiert.
Grüße
Michi
Wenn die Auflage in einer Genehmigung lautet "Pyrotechnische Effekte dürfen nicht eingesetzt werden.", bezieht sich das dann ausschließlich auf pyrotechnische Gegenstände der Klasse I-IV?
Oder ist eine Lycofackel bzw. Stahlwolle-Sparklings im engeren Sinne auch schon ein pyrotechnischer Effekt?
Mein bisheriger Stand war es immer, dass die beiden Sachen nicht pyrotechnisch anmelde- bzw. genehmigungspflichtig sind. Nun habe ich aber zum ersten Mal die oben genannte Formulierung zur Auflage. Meinungen bitte, am liebsten fundiert.
Grüße
Michi
Ich schreibe meine persönliche Meinung.