Indoor-Feuershows

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    • Indoor-Feuershows

      Hallöchen ...

      bis jetzt hatte ich Indoor-Feuerauftritte noch nicht so häufig ... aber ich habe jetzt in einem anderen Forum zwei Statements gelesen die mich einfach über das Thema haben nachdenken lassen.

      Diejenigen meinten: Indoor muss ein Feuerwehrmann daneben stehen.

      Ich denke halt, ein Mann von der Feuerwehr ist nie verkehrt, aber ich muss auch zugeben, das ich keinen eingeladen hätte, wenn ich Indoor Feuer gemacht hätte. Hätte ersteinmal den Vermieter gefragt obs OK ist, den Ram begutachtet ob der Platz ausreicht, mir einen Teppich besorgt oder hinterher durchgewischt, auf Rauchmelder geachtet/nachgefragt und dann hätte ich gespielt, mit Toyfluid gegen den Rauch.

      Nächste Meinung: Indoor Feuer geht nicht ohne Genehmigung vom Amt für öffentliche Ordnung

      Ich hätte gedacht es ist wie bei einem Privatgelände - bei einer privaten Veranstaltung ist es ok, solange die Musik nicht zu laut ist usw.

      Ist es wirklich so? Muss das Ordnungsamt in Kenntnis gesetzt werden für eine Indoor-Feuershow, und brauche ich einen Feuerwehrmann?
    • Feuerwehrmann kann ich vielleicht etwas zu sagen:
      Grundsätzlich regelt das die Versammlungsstättenverordnung. Hier ein Beispielhafter Link:
      dejure.org/gesetze/VStaettVO/41.html

      Bei uns im Theater sieht das so aus, daß bis 99 Gästen auf unserer kleinen Bühne als Brandsicherheitswache (So der Fachbegriff) ein ausgebildeter Mitarbeiter anwesend sein muß. Auf unserer großen Bühne mit knapp 1000 Gästen muß eine Wache von der Feuerwehr anwesend sein (ich glaube aktuell 3 Personen)

      Ralph
      Carpe Diem
    • So jetzt hat ich meinen ersten Kaffe und kan inzwischen halbnwegs grade aus denken.

      Also Djnasa, Feuershows bei Öffentlichen Veranstaltungen werden in der Gastettenverordnung geregetl (kurz MVStättV)

      Die MVStättV ist Länder Sache. VOn Bundesland zu Bundesland gibt es immer Verschiedene Auflagen. In der Regel Findet man alle Aktuellen AUflagen für sein Bundesland Hier

      Im folgenden sind alle Gesetzestexte sind auf das Land Hessen bezogen, es wird keine Haftung auf Richtigkeit
      übernommen.

      E ine Feuershow ohne [lexicon]Pyrotechnik[/lexicon] ist juristisch ein offenes Feuer. Offenes Feuer ist erlaubt, jedoch
      unterliegt offenes Feuer in Gast­ sowie Spielstätten besonderen Auflagen. Diese Auflagen werden
      vom Land in der Gaststättenverordnung geregelt.
      § 1 Anwendungsbereich
      (1) Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für den Bau und Betrieb von
      1. Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen, die einzeln mehr als 200 Besucher fassen. Sie
      gelten auch für Versammlungsstätten mit mehreren Versammlungsräumen, die insgesamt mehr
      als 200 Besucher fassen, wenn diese Versammlungsräume gemeinsame Rettungswege haben;
      2. Versammlungsstätten im Freien mit Szenenflächen, deren Besucherbereich mehr als 1.000 Besu­
      cher fasst und ganz oder teilweise aus baulichen Anlagen besteht;
      Auszug aus der MVStättV Hessen

      Die Auflagen der Gaststättenversammlungsordnung greifen nur, wenn diese zuständig ist.
      Ansonsten obliegen keine gesonderten Auflagen vor, da eine Feuershow juristisch ein offenes Feuer
      darstellt.

      §1 1.1 → Die MVStättV greift Indoor bei Räumen/ Gebäudekomplexen ab 200 Sitzplätzen.
      §1 1.2 → Die MVStätt greift Outdoor nicht relevant, jeodch gelten dort Bestimmungen für Öffentlicher Veranstaltungen, da es sich um nicht Private Feiern handelt.

      § 35 Rauchen, Verwendung von offenem Feuer und pyrotechnischen Gegenständen
      (1) Auf Bühnen und Szenenflächen, in Werkstätten und Magazinen ist das Rauchen verboten. Das
      Rauchverbot gilt nicht für Darsteller und Mitwirkende auf Bühnen­ und Szenenflächen während der
      Proben und Veranstaltungen, soweit das Rauchen in der Art der Veranstaltungen begründet ist.
      (2) In Versammlungsräumen, auf Bühnen­ und Szenenflächen und in Sportstadien ist das
      Verwenden von offenem Feuer, brennbaren Flüssigkeiten und Gasen, pyrotechnischen
      Gegenständen und anderen explosionsgefährlichen Stoffen verboten. Das Verwendungsverbot gilt
      nicht, soweit das Verwenden von offenem Feuer, brennbaren Flüssigkeiten und Gasen sowie
      pyrotechnischen Gegenständen in der Art der Veranstaltung begründet ist und der Veranstalter die
      erforderlichen Brandschutzmaßnahmen im Einzelfall mit der Feuerwehr abgestimmt hat. Die
      Verwendung pyrotechnischer Gegenstände muss durch eine nach Sprengstoffrecht geeignete Person
      überwacht werden.
      (3) Die Verwendung von Kerzen und ähnlichen Lichtquellen als Tischdekoration sowie die Verwen­
      dung von offenem Feuer in dafür vorgesehenen Kücheneinrichtungen zur Zubereitung von Speisen
      ist zulässig.
      Auszug aus der MVStättV Hessen


      §35 2 → Feuershows sind nur mit einer Genehmigung des Ordnungsamtes und der Feuerwehr sowie
      mit der Erfüllung derer Auflagen durchführbar. (in der Regel Brandwache der Feuerwehr)

      §35 2 → [lexicon]Pyrotechnik[/lexicon] darf nur nach Anmeldung und unter Aufsicht eines Pyrotechnikers geschossen
      werden.


      Ich hoffe ich konnte dir dabei Helfen. Also ich hanhabe es immer so:

      1. Location besichtigung ob ein Auftritt vor Ort machbar ist, Kontrolle Ob Brandmelder Vorhanden sind
      2. Telefonat/Brief/gang zum Amt. Antrag auf Feuergefährliche Handlung mit Fackenln die [lexicon]Lampenöl[/lexicon] getunkten sind ggf. Lyco effekte etc. (wichtig eine geneues Aufzählen. Dan weis das amt um was es geht udn setzt net gleich die Regeln für nen Feuerwerk an!!) Stellen. Ebenfalls Beantragen das Falls vorhanden Die Brandmelder in der BMZ (Brand melde Zentrale ist im Haus IRgendwoe zentral versteckt --> Hausmeister) abgeschaltet werden soll. Ggf. Kurz eigene sicherheits merkmale erleutern Ob man selber nen Löschhelfer Mitnimt der Guckt ob was passiert blablabla.

      Darafu hin sollte dan eine [lexicon]Erlaubnis[/lexicon] mit Auflagen kommen. Und im Rahmen deiner Show müssen dasn die Auflagen des Ordnungsamtes Eingehlten werden. Das kan bedeuten das eine Feuerwehrman dabei sein muss, muss es aber nicht Unbedingt




      Und wenn wir schon mal Grade dabei sind

      Wer Zahlt beim Einsatz der Feuerwehr:

      Der Kostenersatz bei Einsatz der Feuerwehr wird im Hessischen Gesetz über den Brandschutz
      festgelegt (HBKG)

      § 61
      Kostenersatz bei Einsatz der Feuerwehren
      (2) Die Gemeinde ist berechtigt, Ersatz der durch den Einsatz der Feuerwehr entstandenen
      Kosten zu verlangen
      2. von der Geschädigten oder dem Geschädigten, wenn sie oder er den Einsatz der Feuer­
      wehr vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat,
      5. von der Person, die wider besseres Wissen oder in grob fahrlässiger Unkenntnis der Tat­
      sachen die Feuerwehr alarmiert,
      (3) Für alle übrigen Leistungen, insbesondere in Fällen der Allgemeinen Hilfe, sind die Kosten
      nach allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen oder nach örtlichen Gebührenordnungen zu er­
      statten. Kostenpflichtig ist
      1. die Person, deren Verhalten die Leistung erforderlich gemacht hat; § 6 des Hessischen
      Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung gilt entsprechend,
      2. die Eigentümerin oder der Eigentümer der Sache, deren Zustand die Leistung erforderlich
      gemacht hat, oder die Person, die die tatsächliche Gewalt über eine solche Sache aus­
      übt,
      Auszug aus dem HBKG, Hessen

      § 61 2.2 → Kostenersatz kann vom Feuerkünstler verlangt werden, wenn er vorsätzlich oder grob
      fahrlässig einen Brand verursacht.
      § 61 2.5 → Kostenersatz kann von der brandmeldenden Person verlangt werden, die einen
      Fehleralarm auslöst aufgrund der Feuershow.
      § 65
      Bußgeldvorschriften
      (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
      6. Brandmeldeanlagen unerlaubt betätigt oder wider besseres Wissen oder in grob fahrläs­
      siger Unkenntnis der Tatsachen eine Feuerwehr alarmiert, soweit die rechtswidrigen
      Handlungen nach anderen Vorschriften nicht mit Strafe bedroht sind,
      (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zwanzigtausend Deutsche Mark und
      in den Fällen des Abs. 1 Nr. 2 und 3 mit einer Geldbuße bis zu hunderttausend Deutsche Mark
      geahndet werden.
      (3) Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkei­
      ten ist der Gemeindevorstand.
      Auszug aus dem HBKG, Hessen

      §65 1.6 → Fehlalarm nach §61 2.5 ist eine Ordnungswidrigkeit → §65 2


      Ich hoffe ich konnte dir damit helfen

      lg

      Kai
      Feuershows und Lichtjonglage am Puls der Zeit ►Booking Modern-Juggling.de



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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von kai ()

    • Hallo Kai,

      Mensch danke, das ist mir wirklich eine große Hilfe, da hastdu dir wirklich Mühe gemacht die ganzen Regelungen rauszusuchen, ich hätte nichtmal gewußt wie die entsprechenden Gesetze heißen ^^'

      Aber das sind jetzt alles Regelungen welche öffentliche Veranstaltungen betreffen, oder habe ich das falsch gelesen?

      Wenn es sich allerdings um eine private geschlossene Veranstaltung in einem gemieteten Saal handelt, gelten sie dann auch? Ein kleiner Saal mit unter 200 Sitzplätzen z.B.?

      *winkstlieb*
    • So, da hab ich doch auch mal noch Fragen zu Indoor-Auftritten:

      Wenn ich auf eine Privatveranstaltung, welche von einem Verein in einer angemieteten Halle durchgeführt wird, als Künstler eingeladen werde, bin ich dann für die KLärung der rechtliche Fragen im Bezug auf die von mir verlangte Feuershow verantwortlich, oder der Versanstalter?

      Kann ich bei eben jener Vernastaltung haftbar gemacht werden, sollte der Veranstalter keine Genehmigung für die Show haben?

      Kurz um, muss ich mich um den Kram kümmern, da ich selbst auch dafür verantwortlich gemacht werden kann, oder ist das Sache des Veranstalters?
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    • Das kommt drauf an was du mit dem Veranstalter ausmacht würde ich sagen!
      Wir haben einen Vertrag in dem wir uns unterschreiben lassen, dass sich der Veranstalter um Feurschutzbestimmungen, [lexicon]Erlaubnis[/lexicon], Absicherung und alles weitere kümmert... es ist wohl das beste sich im vorfeld durch ein paar klauseln abzusichern.
    • ich geb dem fried recht!
      du bist nur der künstler. der veranstalter ist verpflichtet, diese ganzen genehmigungen einzuholen und auch auf sämtliche sicherheiten zu achten. und regel das wirklich mit einer klausel im vertrag. sicher dich ab, dass du nicht verpflichtet bist aufzutreten, wenn der veranstalter sich nicht um genehmigungen und sicherheit/bestimmungen gekümmert hat.
      du bist für den auftritt zuständig und gewährleistest, dass du die ganze zeit verantwortungsvoll mit dem material und dem feuer umgehst.
      !!!Solange wir laufen können, spielen wir!!!
      :hothead:

    • Joa, so dacht ich mir das auch. Hatte eben nur die Überlegung, ob so eine Klausel in einem Vertrag bei eventuellen Unfällen rechtlicht gültig ist und ob das dann eben auch im Höchstfall vor Gericht geltende Wirkung hat, da ich ja derjenige bin, der mit dem Feuer hantiert.
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    • feuershows werden als feuergefährliche handlung gesehen, das landesgesetz gilt. der veranstalter ist zuständig für die anzeige, [lexicon]Erlaubnis[/lexicon] etc. du darfst dich nicht (grob) fahrlässig verhalten.

      bei pyro ist es extra anders, bundesgesetz, pyrotechniker ist explizit verantwortlich für behördengänge etc.
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    • Gut, also das heißt dann im Falle das irgendwas nicht abeklärt oder unklar ist und es zu nem Feuerwehreinsatz oder ähnlichem kommt, haftet der Veranstalter, richtig?
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    • Also dieser Satz ausm Mustervertrag vom Sam deckt das ab oder?

      "- Der Veranstalter versichert, dass der Durchführung keine behördlichen oder anderen Vorschriften entgegenstehen"

      oder sollte man da noch n Zusatz schreiben, dass der Veranstalter auch für eventuelle Folgen bei Nichtbeachtung haftet?
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    • jop. ich hab das bei mir nu so umgeändert:

      "Der Veranstalter überprüft und versichert, dass der Durchführung keine behördlichen oder anderen Vorschriften entgegenstehen."
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    • Grundsätzlich denke ich, kann man Indoor das gleiche anbieten wie outdoor, wenn die Rahmenbedingungen stimmen (Höhe der Hallendecke, keine Rauchbelästigung durch [lexicon]Lampenöl[/lexicon], genug Abstand zum Publikum, etc. pp.)
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      Fire is more than heat and flames. Fire is responsibility. Fire is evolution. Fire is passion. (Pyrometheus)