Kündigungsrecht ?

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    • Kündigungsrecht ?

      Ich weis es gehört hier nicht rein.
      Ich habe gestern (18.08.2011) meine Kündigung bei einer Zeitarbeitsfirma bekommen wo ich schon lange aus der Probezeit draußen bin. Und sie kündigen mich bis zum 15.09.2011 ohne einen Grund anzugeben. Und nun weis ich nicht ob sie das dürfen weil mein letzter stand ist das auch die ein Grund angeben müssen.
      Würde mich freuen wenn sich jemand damit auskernt und mir ratschlage geben kann.
      Lebe den heutigen Tag, den gestern ist nur ein Traum und morgen eine Vision.
      Aber ein gut gelebtes heute, macht jedes gestern zu einem Traum voll Glück.
      Und jedes morgen zur einer Vision der Hoffnung
    • Ich tätige jetzt keine beratung sondern sage lediglich, wie es bei meiner alten ZA-Firma aussah:

      Innerhalb der Probezeit konnten sie mich jederzeit - von heute auf morgen - kündigen.

      Außerhalb konnten sie mich nur mit einer 4-wöchigen frist kündigen.

      Aber da ist jeder Vertrag anders...vorallem bei ZA-Firmen anders als bei Festanstellung.
      Wenn intern z.B. die Verträge mit den Betrieben auslaufen oder gekündigt werden, kann dich eine ZA-Firma nicht weiter beschäftigen und kündigt somit...auch ZA-Firmen haben nur begrenzte Beschäftigungsplätze.
    • Nimm sofort Kontakt mit der zuständigen Stelle des Arbeitsgerichtes auf. Dort erfährst du als Arbeitnehmer kostenfrei deine rechtlichen Möglichkeiten, wirst kompetent beraten und kannst sofort und ohne Umschweife den erforderlichen Rechtsweg einleiten. Üblicherweise ist so ein Verfahren für den Arbeitnehmer kostenfrei, zumindest wirst du informiert und kannst dich entsrpechend entscheiden falls doch externe Kosten auf dich zukommen sollten.
      Wichtig: protokolliere und dokumentiere sämtlichen Austausch, kümmere dich SOFORT! Darum!
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    • War heute beim arbeitsamt und die haben kein schimmer von arbeitsrecht was ich nicht gedacht hätte
      Das arbeitsgericht hat blöde öfnungszeiten und war heute da aber ich mus do wiederkommen weil keiner da war der helfen konte

      Danke für eure antworten
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    • Hallo,

      aus meiner Vergangenheit als Betriebsrat:

      - ein Grund muss nur bei einer außerordentlichen Kündigung angegeben werden
      - ansonsten herrscht Vertragsfreiheit und es kann ohne besonderen Grund gekündigt werden

      Willst du gegen die Kündigung vorgehen, musst du binnen drei Wochen Kündigungsschutzklage erheben!

      Eine interessante Frage wäre auch, ob die Zeitarbeitsfirma einen Betriebsrat hat, denn dieser hätte ansonsten der Kündigung zustimmen müssen. ;)

      Lg Stulle
      Meine Antworten und Ausführungen zu Rechtsthemen sollen ausschließlich eine allgemeine Informationssammlung sein. Es sind keine Rechtsberatungen und ich übernehme auch keine Haftung dafür. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen: Ich bin kein Anwalt und interessiere mich nur sehr stark für die Thematik.

      Lg Stulle
    • @DerStulle

      was ist den eine außerordentlichen Kündigung ?


      ich war nun beim arbeitsgericht sie hat gleich ne klarge vertiggemacht obwol ich erst informationen haben wolte aber sie meinte das ist besser so das es alles vor gericht geklert wird und das ich nur so den kündigungsgrund rausbekomme
      ich bin mal gespant wie das ableuft und mache mir nun gedanken ob das richtig so war oder ob ich die kllarge zurückzihen solte
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    • eine ordentliche Kündigung hält sich z.B. an die Kündigungsfrist.
      Eine ausserordentliche Kündigung tritt sofort in Kraft und ist üblicherweise nur nach besonders schweren Fällen rechtens (Arbeitnehmer stiehlt, etc.)

      Warum denkst du denn darüber nach die Klage zurückzuziehen?
      Ich kenne das mit dem schlechten Gewissen, vor allem wenn man sonst eher auf dem Kuschelkurs unterwegs ist. In diesem Fall allerdings hilft dir vielleicht dir zu überlegen:

      Du hast ein Recht auf eine ordentliche Kündigung, enstprechend dann eine enstprechende Abfindung etc. Ansonsten hätte sich das Arbeitsgericht gar nicht damit befasst. Die haben ja auch keinen Bock darauf, verfahren einzuleiten, die von vornherein sinnlos sind.

      DEINE Existenz ist bedroht. Für die Zeitarbeitsfirma steht evtl ein rechnerisch in Vergleich zum Umsatz eher gering anzusetzender Profit zur Debatte.
      Ausserdem ist eine Klage keine böse Anschwärzung, sondern dein gutes Mittel dich im rahmen des geltenden Rechtes bei vermuteter ungerechter Behandlung um Aufklärung und die Herstellung der Gerechtigkeit zu bemühen.

      Ausserdem muss es noch lange nicht zu einer Verhandlung kommen, es kann gut sein, dass Firmen da auch erst mal ne Klageschrift abwarten, um zu sehen ob sich der Arbeitnehmer überhaupt wehren würde und sein Recht in Anspruch nimmt. Viele schnwenken dann ein, auf lange Sicht mag das wohl günstiger kommen, wenn auch moralisch verwerflich.

      Sorge dich nicht, du hast das arbeitsgericht ja nicht angelogen mit hahnebüchenem quatsch, sondern Tatsachen weitergereicht.

      Viel Erfolg!
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