Werbung mit falschem Bild? Was tun?

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    • Werbung mit falschem Bild? Was tun?

      Hallo ihr Lieben,

      Ich erzähle die Geschichte einfach kurz mal von Beginn:

      Anfang diesen Jahres erhielt ich von einem Veranstalter eine Anfrage für eine Feuershow und habe ihm ein unverbindliches Angebot geschickt (per mail). Wonach ich nichts mehr von Ihm gehört habe. Soweit so gut. Nun sprach mich letztes Wochenende ein Freund auf einem Mittelalterfestival an, warum ich denn hier sei und nicht auf oben genannter Veranstaltung. Denn nun kommt's: Der Veranstalter warb mit einer Feuershow (Kein Gruppenname genannt) für seine Veranstaltung mit einem Bild von MIR von unserer Website! (Quelle meines Bildes: danseinfernale.de => Team) UND (Werbeartikel des Veranstalters: porta-magazin.de/books/pm71/flash.html#/44/)

      Verständlicherweise bin ich gerade stocksauer! X(

      Ich wüsste gerne, was ich nun tun kann. Vielleicht hat von euch ja jemand ne Idee :thinker: und kennt sich auch mit der Gesetzeslage aus. Denn, obwohl der Schaden nunmal angerichtet ist, so widerstrebt es mir doch enorm das Ganze nun einfach so auf sich beruhen zu lassen.

      Im Vornherein schonmal lieben Dank, Eure Luna
    • Hallo,

      hab gerade in eurem Impressum geschmökert und dort ist, zwar etwas weit ausgeholt, aufgeführt, dass die Grafiken, Fotos etc. auf eurer Seite nur mittels eurer Zustimmung weiterverwendet werden dürfen durch Dritte. Ich würde noch einmal einen zusätzlichen Vermerk vornehmen, dass auf all euren Fotos ein Copyright besteht und Weiterverwendung eurer Zustimmung verpflichtet ist. Haben das auf unserer Seite gleich zu Beginn im impressum vermerkt.

      So oder so, da ist die rechtliche Lage für dich schon geklärt und du bist im Recht, da gegen eine Auflage eurer Seite verstoßen wurde!

      beste Grüße,

      Steffen
    • Blöde Frage, aber machst du die Shows als geschäftsperson oder als Privatperson? Denn Generell gilt für einen Vertrag zwei Willenserklärungen. ein Unverbindliches Angebot, wen es auch als unverbindlich ausgezeichnet ist, ist keine Willenserklärung und Schweigen, gilt generell als Ablehnung. Somit kommt kein Vertrag zustanden, Gut das wussten wir vorher auch, aber so ist es im Gesetzt niedergeschrieben um dich in deinem Vorhaben zu unterstützen.

      Aber angenommen dein Angebot war ihm persönlich unterbreitet, du und er sind beide Geschäftspersonen und ihr steht in einer festen und langjährigen Geschäftsbeziehung, nur dann kann Schweigen auch als Zustimmung gelten, naja. Aber davon gehe ich nicht aus.

      Just my two cents.
      Lache nicht über jemand der einen Schritt zurück geht, er könnte Anlauf nehmen.

      Fehlt was?
    • Wie schon erwähnt, über den Anwalt laufen lassen!

      Das ist ganz klar ein Verstoss gegen die Copyright - Rechte!!

      Beispiele aus meiner Erfahrung--

      Ein Bild aus dem Internet geklaut für eine Online Auktion, zum Beispiel
      Google-IPhone-Bilder-speichern-eBay

      Kostet in Österreich im Normalfall um die 200-300 Euro Strafe + Anwaltskosten
      Da das Foto fix nur für einen bestimmten Zeitraum genutzt wird .

      Anderes Beispiel:

      Foto aus dem Netz geklaut und für die eigene Homepage benutzt,
      Dann wird nachgeprüft wie lange die Seite mit diesem Bild online ist,

      2 Jahre wollten Sie ca 2000€ haben,
      Da is alles mögliche darin enthalten, Copyright Verstoss , Bildrechte, ect.

      Da die Seite erst 2 Monate online war wurden die Kosten außergerichtlich
      Auf 800€ hinab gesetzt!

      Dann habe ich Auch mal einen Fall miterlebt, da wurde für eine Veranstaltung
      Ein geschützter Namen unwissentlich benutzt, 2 Tage vor veranstaltungsbeginn ,
      Kam der Anruf , einigung 500€ Bar und sie können den Namen für dieses eine Event benutzen!

      Also mein Rat,

      Alles dokumentieren, Fotos machen ect..

      Dann mal persönlich ansprechen, entweder außergerichtlich einigen gegen eine Entschädigung im Bereich 200-500 euro
      Oder über den Anwalt !

      Lg
      "The 3c Team"
      Fire & Light Performances
      Pyrotechnik

      www.the-3c.at
    • Persönlich am besten GAR NICHT anschreiben / ansprechen. Gleich Anwalt & Schriftlich. Niemals mündliche Zusagen machen... Unverbindlich mit dem Anwalt quatschen und nachfragen und dann dementsprechend Handeln.... nur meine Erfahrung aus den letzten 6 Monaten bei denen ich regelmäßig meine Stunden beim Anwalt meines Vertrauens verbracht hab....
      There is no 'I' in 'Team', but theres a 'We' in 'Weapon' !
      „Im Leben kommt es darauf an, Hammer oder Amboß zu sein - aber niemals das Material dazwischen.”

      Auf mehrfache Nachfrage: "JA! Ich bin größenwahnsinnig" :)
    • Hmmmmm... greift da deine auch bei Urheberrechtsverletzungen? Dann hast du da nämlich Glück gehabt... afaik ist das bei den meisten Rechtsschutzversicherungen so dass die da ned greifen und du dann die Anwaltskosten bei deinem Gegenüber einklagen musst...
      There is no 'I' in 'Team', but theres a 'We' in 'Weapon' !
      „Im Leben kommt es darauf an, Hammer oder Amboß zu sein - aber niemals das Material dazwischen.”

      Auf mehrfache Nachfrage: "JA! Ich bin größenwahnsinnig" :)
    • Passenger schrieb:

      Hmmmmm... greift da deine auch bei Urheberrechtsverletzungen? Dann hast du da nämlich Glück gehabt... afaik ist das bei den meisten Rechtsschutzversicherungen so dass die da ned greifen und du dann die Anwaltskosten bei deinem Gegenüber einklagen musst...


      Wahrscheinlich ist die Frage ob man verklagt oder die Klage erhebt hat. Da nicht so viele private Leute Klage erheben wegen Urheberrechtsverletzungen, kann ich mir gut vorstellen, dass die Klage-Seite mit drin ist
    • ...greift da deine auch bei Urheberrechtsverletzungen?...
      ist in dem Fall wohl unwesentlich.


      Du selbst hast auf das Foto, es sei denn, Du hast es selbst geschossen, kein Urheberrecht, sondern nur ein Nutzungsrecht,
      nach Absprache oder Vertrag mit dem Urheber.
      Das Urheberrecht liegt unveränderlich beim Fotografen.
      Aber: Du hast ein Recht am eigenen Bild, sprich, Deine Visage darf nur dann für irgendwelche werblichen Zwecke eingesetzt werden,
      wenn Du ausdrücklich zugestimmt oder ein Model [lexicon]release[/lexicon] unterzeichnet hast.


      Von daher könnte es Sinn machen, sowohl selbst über einen Anwalt dagegen vorzugehen, als auch dem Fotografen bescheid zu geben,
      der wiederum getrennt davon über seinen Anwalt Schritte einleiten kann.




      Mein Vorgehen ist bei sowas immer erstmal Telefonat mit dem Anwalt.
      Als nächstes dokumentieren, von websites screenshots machen, Zeugen zusammensammeln, die das auch sichern usw.
      Dann melde ich mich in der Regel erstmal direkt und versuche, eine Einigung zu erzielen, mache aber von Anfang an klar, dass der Anwalt bereits informiert ist - Du wirst erstaunt sein, wie positiv sich das auf Deine Verhandlungsposition auswirkt ;)
      Wenn dann eine angemessene finanzielle Entschädigung ausgehandelt ist, Rechnung stellen mit dem Hinweis, dass sie innerhalb von soundsovielen Tagen gezahlt sein muss, weil andernfalls Post vom Anwalt kommt, die Einigung nichtig wird und erheblich Mehrkosten dazukommen.
      Lass Dir dann am besten auch schriftlich geben, dass sie es in Zukunft unterlassen werden, das Bild weiter zu verwenden, nicht dass sie meinen, mit Bezahlung der Rechnung wäre alles ok.
      Aber: Bei mir ist die Situation ein Bisschen eine andere, weil es in meinem Fall fast immer um mein Urheberrecht geht - seltener um das Recht am eigenen Bild.


      Natürlich kann man den Schritt mit selber melden auch überspringen, aber ich bin eher Freund von Einigungen. Aber das sieht jeder anders.


      Einfach so in Blaue hinein Rechnung stellen, wie einem oftmals geraten wird, ist hinfällig.


      Übrigens ist das keine Rechtsberatung. Ich bin kein Jurist und spreche nur aus eigener, subjektiver Erfahrung.
      ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ Dan mit a, nicht mit ä :) ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~

      kungfire.de

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Dan Wumbaba ()

    • Thx @ Dan: Screenshots sind gemacht! Danke für den Tipp...hätte man auch selbst draufkommen können *ditsch*

      Eine persönliche Einigung wäre mir auch am liebsten, jetzt wo ich mal alles sacken lassen habe und die Wut etwas verraucht ist :-). Werde mich aber trotzdem anwaltlich beraten lassen, so mein Plan. Mir geht es auch eigentlich nicht darum, da noch wer weiss was für ne Summe rauszuschlagen, sondern mehr um das Statement und das dieses auch ankommt.
    • Das Bild stammt aus Eurer Galerie, nicht von der "Team" Seite.
      Trotzdem ein klarer Verstoß gegen Urheberrecht (Fotograf), Nutzungsrecht (Deine Gruppe) und Persönlichkeitsrecht (Bild von Dir)!

      Tatsachen sichern (Screenshots, Zeugen, etc.), Ansprechen & juristische Schritte androhen, außergerichtlich einigen, Unterlassungserklärung unterschreiben lassen (mit Vertragsstrafe, wenn dagegen verstoßen wird)!
      Die Unterlassungserklärung würde ich jedoch vom Anwalt ausarbeiten lassen und die Kosten der Einigung hinzufügen!

      Und Anwaltlich beraten lassen ist sowieso immer gut ;)
      Lass uns wissen, wie's aus gegangen ist (bis jetzt werben sie ja nach wie vor mit Deinem Bild).
      LG,
      Sunny
      WACHIWI PAYTAH - dances with fire *sioux*
    • Nur noch eine kleine Info: Screenshots sind gerichtlich nicht verwertbar, weil man sie leicht fälschen könnte.
      Trotzdem sind sie auf alle Fälle gut für die Verhandlungsposition, erst recht, wenn mehrere Leute unabhängig voneinander welche machen.

      Mir geht es auch eigentlich nicht darum, da noch wer weiss was für ne Summe rauszuschlagen, sondern mehr um das Statement und das dieses auch ankommt.

      Das erreicht man in dieser Welt am besten durch Geld ;)

      Lass Dich da nicht mit einem "entschuldigung, das wusste ich nicht" abspeisen, sonst macht er's beim nächsten genauso.

      Und wieder mal: Keine Rechtsberatung, nur die eigene Meinung. Ich Laie. Bla.
      ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ Dan mit a, nicht mit ä :) ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~

      kungfire.de
    • Dan Wumbaba schrieb:

      Nur noch eine kleine Info: Screenshots sind gerichtlich nicht verwertbar, weil man sie leicht fälschen könnte.
      Trotzdem sind sie auf alle Fälle gut für die Verhandlungsposition, erst recht, wenn mehrere Leute unabhängig voneinander welche machen.

      Mir geht es auch eigentlich nicht darum, da noch wer weiss was für ne Summe rauszuschlagen, sondern mehr um das Statement und das dieses auch ankommt.

      Das erreicht man in dieser Welt am besten durch Geld ;)

      Lass Dich da nicht mit einem "entschuldigung, das wusste ich nicht" abspeisen, sonst macht er's beim nächsten genauso.

      Und wieder mal: Keine Rechtsberatung, nur die eigene Meinung. Ich Laie. Bla.

      Screenshots sind vor Gericht durchaus verwertbar, wenn auch nicht als beweise, sondern nur als indizien. besonders wenn man zwei dinge dazunimmt:
      1. Mit nem alten (nicht-digital) fotoapperat ein richtiges foto vom Bildschirm machen, sofern noch platz in einem unwichtigem bereich des bildschirms ist taskmanager öffnen, in dem dann grade nichts anderes laufen sollte.
      gut, auch das kann gefälscht werden, erst recht mit ausreichend compuerkenntnis. nur selten hat die ein anwalt/richter, und noch seltener unterstellen sie dem kläger (sofern er beruflich nicht in dem feld tätig ist oder sowas) solche zu haben.
      2. Zeugen. Nicht nur Zeugen, die auch einen Screenshot machen, sondern auch Zeugen, die dabei sind, wenn du den Screenshot machst.

      Was übrigens auch helfen kann, und ggf. sogar noch besser als ein screenshot ist: in den meisten browsern kann man eine seite auch offline verfügbar machen.
      würde ich dabei auch mal probieren, lässt sich noch schwerer fälschen, und man hat einfach mehr von der seite gespeichert...

      Soweit mein Wissen dazu, auch wenn das selbst nur (aus Zeitungsartikeln etc.) angelesen ist, und ich damit bisher zum Glück keine Erfahrung machen musste... aber vllt. hilft's dir ja.
      "Spiel mit dem Feuer. Tu es.
      Denn man kann einem Kind hundertmal sagen, die Herdplatte sei heiß, die Bedeutung wird ihm erst in dem Moment, in dem es trotzdem drauffässt klar.
      So lernt doch jeder für sich selbst, in dem großen Spiel das Leben heißt. Und das Feuer ist einer der anspruchsvollsten, dennoch lohnendsten Mitspieler."