Gema & Musik in Videos

    • Gema & Musik in Videos

      Moin zusammen,

      weiß jemand von euch wie genau das ist wenn ich ein Musikstück in einem Video verwende das ich als "Promo" für mich machen lass? Auf was muss ich achten? Oder am besten gleich schaun dass ich Gemafreie Musik verwende?



      lg

      Passi
      There is no 'I' in 'Team', but theres a 'We' in 'Weapon' !
      „Im Leben kommt es darauf an, Hammer oder Amboß zu sein - aber niemals das Material dazwischen.”

      Auf mehrfache Nachfrage: "JA! Ich bin größenwahnsinnig" :)
    • Da ich grad auch wieder über das Thema gestolpert bin bin ich da imo recht Aktuel auf dem Standt.

      Erstmal komm ich zum Urheberrecht und danach dem Hosting des Zeugs.

      Also aktuell hat jedes Musikwerk( Text sowie Melodie) eine Urheberrecht von 70 Jahren. Das bedeutet das alle Stücke, von dehnen der Melodie Geber, sowie der Songwriter seit 70 Jahren Tot sind frei verwendet werden dürfen. Also Beethoven&Co darf in dein Video bedenkenlos rein.

      Das Urheberrecht kann ich Deutschland (zum Glück) nicht veräußert werden. Lediglich das Nutzungsrecht. Viele Künstler veräußern Ihr Nutzungsrecht an ein Platenlabel (Sonny Records, um mal ein großes Beispiel zu nennen.)

      Die Nutzung von Lieder die nach Urheber echt besitzen (die Künstler leben noch oder nicht 70 Jahre Tot) kann bezahlt werden müssen. Es gibt SEHR wenige Künstler, die dies nicht verlangen, und ihre Lieder unter zum Beispiel Creativ Communety Lizenz veröffentlichen. Wobei es da auch immer andere Formen Gibt. Das heist sobald du ein Lied benutzt bist du verpflichtet entweder dem Künstler geld zu zaheln, oder eine [lexicon]Erlaubnis[/lexicon] von Ihm einzuholen.

      An diesem Punkt springt die Gema ein. Als Künstler bzw. ein Plattenlabel kann die Verwertungrechte wieder an die GEMA veräßern, und diese ist dan dafür verantwortlich das Geld ein zu treiben, und dem Künstler wiederum zu geben.

      Kleiner ausflug am rande (muss nicht gelesen werden)

      Um mal die naja schlechte Seite der Gema auf zu zeigen. Es landete vor c.a. einem Jahr ein streit vor Gericht. Eine Musikerein hat sich bei der Gema angemeldet für die Vertretung der Verwertungsrechte. Sie selber hat fleisig GEMA gezahlt für Ihre Konzerte, und die Promo Veranstaltungen auf dem Sie ihre Lieder Spielte. Jedoch bestand kein Verhältnis Zwischen dem was Sie der Gema gezahlt hat, und dem was Sie von der GEMA bekommen hat. Der Anzteil der "verwaltungskosten" die die Gema einbehält war Ihres Erachten viel z hoch, und Sie hat darauf hin geklackt. Leider habe ich nichts über das Urteil in erfahrung Bringen können. Vermutlich hat die Mzusik Industrie das schon ünter der Decke gehalten.


      Back to Topic:

      Somit Darf und Wird die Gema geld für Musik eintreiben, egal wie diese vervielfälltigt wird ( Internet, Promo DVD etc....) Sofern sie die Nutzungs Rechte daran hat. Jedoch heist das nicht das wenn die Gema keine Rechte daran hat, du nichts zahlen musst. ggf. erledigt dies dan ein anderes Unternehmen, oder der Anwalt des Küsntlers selbst.

      Nun zum Hosting:

      Eine Vervielfältigung der Musik ohne Nutzungserlaubnis egal Über welche Plattform ist ein URHEBER RECHTS VERSTOß!!!

      Youtube:

      HATTE mal einen deal mit der Gema ( ca. 2009) dieser ist inzwischen wieder geplatzt, da die Gema mehr Geld will.

      Aktuel überspringt Youtube die Gema, und macht Deals mit Plattenfirmen selber. Das Bedeutet das Music von (c.b. ICM Musik) gespielt werd, jedoch unter dem Video ein Link zu I-tunes ist, wo man den Track runterladen kann. Lieder von Sony Records, werden jedoch gelöscht da verstoß gegen GEMA und Sony zu einem DEAL nicht bereit ist.

      Persöhnliche Meinung: Ich weist nicht wie "legal" daws ganze ist, da nachwievor nach deutschem Recht immer noch die Gema die Nutzung rechte an den Leider hat, und ob die dich als Person nicht zur Kasse bittet. Ich finde diese Lösung seitens Youtube mehr als Problematisch.


      Vimeao, My Video etc:

      Für diese Video Platformen gilt das selber was die Nutzung von Musik angeht, Jedoch sind diese nicht groß genug das die GEMA direkt dagegen vorgeh.

      Eigener server/ Promo dvd: Siehe Vimeo. Es kein sein das du glückhast und keine Drauf kommt, oder du Pech hast und abgemahnt wirst, und das wird Teuer.


      Lösungen:

      Gema freie musik heist nicht rechte frei!!!! Du must dir die erleaubnis zur verwendung der Musik direkt beim Künstler bzw inehaber der Verwaertungsrecht einholen.

      Es gibt jedoch auch Platformen, wo du solche Musik direkt mit der [lexicon]Erlaubnis[/lexicon] erwerben kannst. ( Rana hatte da mal n Link gepostet afika versuch mal die SUFU)

      Falls dein Trailer von einem Profi gemacht wird, kannst du Ihn direkt drauf ansprechen und das in den Vertrag setzen, das du Verwertungsrechte im Zusammenhang mit dem Video erhälts. Solche Leute Arbeiten Meistens auch mit Solchen Platformen wie Rana.

      Ich hoffe mein Kaos hilft ein wenig weiter. Mein Kaffe is noch net ganz im Kopf angekommen <.<


      lg

      Kai

      Edit: Das ist keine Rechtsberatung, und ich neheme keine Verantwortung, ich habe mich nur selbst shcon mal mit dem Thema auseinenadergesetzt.
      Feuershows und Lichtjonglage am Puls der Zeit ►Booking Modern-Juggling.de



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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von kai ()

    • Vielen dank für die Ausführliche (und schnelle) Antwort....

      Hach ja das liebe Urheberrecht in Deutschland :) Ich hab ja auch in letzter Zeit Post von diversen Abmahnkanzleien bekommen ^^

      Wie isses dann wenn ich Musik nutze die unter der CC-Lizenz steht?
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      Auf mehrfache Nachfrage: "JA! Ich bin größenwahnsinnig" :)
    • also dazu muss man sagen die filmer spielen gleichzeitig in ner band :D gugge mal was das wird... wird auf jeden fall interessant... das letzte was ich von denen gesehen hab war mit 7 statischen und 2 mobilen kamera gefilmt... total crazy o_O
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      Auf mehrfache Nachfrage: "JA! Ich bin größenwahnsinnig" :)
    • aber denk dran - die Band darf nicht Mitglied der Gema sein.

      Außerdem müsstest du im Notfall der Gema beweisen, dass der Künstler nicht von der Gema vertreten wird - Gema-Gesetze eben...

      Bei CC-Lizenzen musst du nicht unbedingt den Namen anhängen, das kommt aber darauf an was hinter dem "by" steht.
      Aber ich meine du müsstest einen Link auf die CC-Seite geben. Da kannst du dich aber mit einigen Podcasts informieren.
    • aber wie is das generell dann mit sachen die unter der CC lizenz veröffentlich wurden?

      Wenn es unter CC BY 3.0 veröffentlich wurde:



      Sie dürfen:


      • das Werk bzw. den Inhalt vervielfältigen, verbreiten und öffentlich zugänglich machen
      • Abwandlungen und Bearbeitungen des Werkes bzw. Inhaltes anfertigen
      • das Werk kommerziell nutzen

      Zu den folgenden Bedingungen:



      [*]Namensnennung — Sie müssen den Namen des Autors/Rechteinhabers in der von ihm festgelegten Weise nennen.





      Heißt ich darfs in meinem Video verwenden, muss ich den Namen des Künstlers des Musikstücks erwähnen und ebenfalls unter der CC BY 3.0 das video veröffentlichen?



      creativecommons.org/licenses/by/3.0/de/
      There is no 'I' in 'Team', but theres a 'We' in 'Weapon' !
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      Auf mehrfache Nachfrage: "JA! Ich bin größenwahnsinnig" :)
    • Eine Promo mit GEMA-freier Musik? Wer seine potentiellen Kunden verkraulen möchte, nur zu. ;)

      Außerdem müsstest du im Notfall der Gema beweisen, dass der Künstler nicht von der Gema vertreten wird - Gema-Gesetze eben…

      Stimmt das so? Das halte ich ehrlich gesagt für ein Gerücht.

      Also Beethoven&Co darf in dein Video bedenkenlos rein.

      Melodien darf man sicher verwenden, wenn du sie selber summst.. Aber eine Beethoven-Aufnahme von CD ist ebenfalls urheberrechlich geschützt: Die "Interpretation" des Stückes durch die Band oder durch das Orchester ist auch eine künstlerische Leistung.
      Ich schreibe meine persönliche Meinung.
    • Da kannst du Gemafreie Musik z.B. kaufen. Die find ich haben ganz brauchbare Sachen. Klingt zumindest nicht nach Supermarkthintergrundbeschallung.
      soundtaxi.net/
      Je nachdem wofür du es verwendest mußt du dann unterschiedlich viel zahlen. Hintergrundmusik in der Öffentlichkeit ist glaub ich das günstigste ca. 5€, Promovideo gehört zu den teuereren Sachen, liegt glaub ich bei 500€.
      Seelig sind die, die nichts zu sagen haben und trotzdem schweigen.
      faszinationjonglage.de
    • Akela schrieb:

      Zitat
      Außerdem müsstest du im Notfall der Gema beweisen, dass der Künstler nicht von der Gema vertreten wird - Gema-Gesetze eben?

      Stimmt das so? Das halte ich ehrlich gesagt für ein Gerücht.


      Nur mal so als Beispiel wenn du nach dem Fall suchst wirst du bei heise oder anderen auch Infos dazu bekommen.

      aber wie is das generell dann mit sachen die unter der CC lizenz veröffentlich wurden?

      Wenn es unter CC BY 3.0 veröffentlich wurde:



      Zitat
      Sie dürfen:


      das Werk bzw. den Inhalt vervielfältigen, verbreiten und öffentlich zugänglich machen
      Abwandlungen und Bearbeitungen des Werkes bzw. Inhaltes anfertigen
      das Werk kommerziell nutzen

      Zu den folgenden Bedingungen:



      [*]Namensnennung — Sie müssen den Namen des Autors/Rechteinhabers in der von ihm festgelegten Weise nennen.

      Heißt ich darfs in meinem Video verwenden, muss ich den Namen des Künstlers des Musikstücks erwähnen und ebenfalls unter der CC BY 3.0 das video veröffentlichen?


      Da ist für mich eines der größten Probleme an CC weil es von den meisten nicht richtig gemacht wird.

      Wenn ich mich richtig entsinne sieht es so aus.
      Das Lied an und für sich muss von dir mit der richtigen Lizenz angegeben werden ebenfalls mit Verlinkung auf den Lizenztext.
      Das große Problem daran ist, dass die Leute vergessen ihre Lizenzen bei CC zu "veröffemtlichen" und dadurch ist die Lizenz nicht offiziell und damit ist es keine CC-Lizenz...
      Ich meine bei netzpolitik gab es mal ein paar Beiträge(u.a.Podcasts) dazu wie es richtig gemacht.

      Also viel Spaß beim suchen und verzweifeln ;)
    • Nur ums in den Raum geworfen zu haben: Auch bei einem Musikstück entscheidest natürlich NICHT du, unter welcher Creative Commons Lizenz es genutzt werden darf, sondern der Urheber. Der legt die Lizenz fest, nicht der Nutzer.
      Somit wäre zu deiner Frage bei einem Musikstück mit CC-BY der Name des Urhebers zu nennen und zudem (ist am einfachsten) ein Link auf die entsprechende CC Seite zu setzen. Dies betrifft allerdings dann natürlich NICHT das komplette Video, sondern NUR das Musikstück. Du hast (als Urheber des "neuen" Werkes, deines Videos) natürlich die Wahl, eine gänzlich andere Lizenz vorzugeben. Einzig die Rechte des Musikstückes müssen entsprechend der Lizenz gewahrt bleiben.

      Kurz:
      - ein Musikstück wurde unter CC-BY veröffentlicht
      - du benutzt ebendieses Musikstück in deinem Video
      - nennst den Urheber der Musik und verlinkst die CC-BY Seite
      - veröffentlichst dein Video unter einer beliebigen anderen Lizenz
      (wobei ich ebenfalls zu einer der CC Lizenzen rate, es gibt ja genügend .. einschränkende Versionen davon)
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    • nur mal so aus interesse ,da ich hier gespannt mitlese:

      Ist es dann eigentlich Pflicht, bei den CC-BY Lizensen, den Urheber direkt IM Video zu nennen, oder würde es auch langen (so man es z.b. bei youtube hochlädt) ein kommentar unter dem Video zu posten in dem halt eben steht von wem das Lied ist mit link usw. ?
      Der Tanz ist ein Gedicht und jede seiner Bewegungen ist ein Wort.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Beowolf ()

    • Beowolf schrieb:

      nur mal so aus interesse ,da ich hier gespannt mitlesen:
      Ist es dann eigentlich Pflicht, bei den CC-BY Lizensen, den Urheber direkt IM Video zu nennen, oder würde es auch langen (so man es z.b. bei youtube hochlädt) ein kommentar unter dem Video zu posten in dem halt eben steht von dem das Lied ist mit link usw. ?


      Ich kanns zwar nicht rechtlich / juristisch belegen (bin ja nicht vom Fach), aber ich antworte mal mit Bauchgefühl: Schonmal im Kino einen 'Beipackzettel' am Eingang bekommen, wo die Referenzen und Copyrights draufstanden? *kicher* Ob das nun Common Sense ist, oder tatsächlich Vorschrift, sei wie gesagt, hintan gestellt - aber ich würde es mir, dem Stil wegen, gar nicht erst antun, in irgendwelche Kommentarkolumnen zu schreibseln.. was mache ich denn, wenn ich mein Werk mal irgendwo hochlade, wo mir die Möglichkeit nicht geboten wird, einen zusätzlichen Kommentar zu hinterlassen (im Web eine eher unrealistische Vorstellung, aber doch möglich). Von daher.. ein After-Effects Tutorial für einen schnieken Abspann ist schnell gegooglet und erstellt isser noch schneller (das wiederum weiß ich aus Erfahrung^^).

      Von daher.. ich würds in den Abspann setzen. Zusammen mit den gefilmten Personen, dem Ort, dem Event und allen übrigen Infos. =)
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    • Ich hab das Thema zwar damals schon verfolgt, werde es aber nochmal lesen. Dennoch eine Frage von der ich meine, dass sie nicht beantwortet wird:

      Woher weiß ich, ob Musik, die ich verwende GEMA-frei ist?
      Pyrometheus Feuerperformance - Die Feuershow für Ihr Event!
      pyrometheus.de

      Fire is more than heat and flames. Fire is responsibility. Fire is evolution. Fire is passion. (Pyrometheus)
    • Als Anhaltspunkt kannst du die Musikrecherche auf der Seite der Gema benutzen
      online.gema.de/werke/
      - allerdings ist es mur ein Anhaltspunkt, die schreiben selbst rein, das sie keinen Gewähr auf Richtigkeit geben. Sie erschweren es einem auch, indem sie nicht direkt die Band ausspucken sondern die Einzelnamen, ergo muss man dann meist nochmal googlen wer alles in der Band mitspielt/spielte und sehen ob die Leute überhaupt ihre bürgerlichen Namen irgendwo öffentlich ins Internet geschrieben haben.

      Dann kannst du die Musiker welche die Musik machen selbst fragen ob sie bei Gema gemeldet sind und ihre Lieder Gemapflicht haben - funktioniert bei vielen Mittelalterbands recht gut, solange sie nicht allzu berühmt sind, kann man gleich auf dem Markt erledigen, wo man ihre CD kauft :).

      Eine letzte Option ist nachzuschauen, wer schon alles seit 70 Jahren tot ist und deren Musik zu verwenden, die wäre ja wieder freigegeben, solange es sich um Originalaufnahmen handelt (also z.B. Swingmusiker die im Krieg starben)