Hallöchen,
nachdem ich in letzter Zeit wieder öfter meinen Meteor auspacke und langsam immer mehr Gefallen daran finde, denke ich immer wieder über die rechtliche Situation nach.
Wie wir ja wissen, sind Nunchakus bei uns generell verboten. Das gilt auch für weiche Übungs-Nunchakus mit Sollbruchstelle.
Wenn ich jetzt Meteore vergleiche, sehe ich eine gewisse Ähnlichkeit zu Manriki Gusari, die (laut Wikipedia) auch verboten sind.
Allerdings vertraue ich dieser Einschätzung nicht ganz, weil sie nicht explizit im Gesetzestext erwähnt werden.
Wenn man googelt, stößt man auf widersprüchliche Aussagen.
Was mich auch am Verbot zweifeln lässt, ist, dass ich einen Deutschen onlineshop gefunden habe, der sie verkauft.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein seriöser Shop mit Impressum etc. das Risiko eingehen würde, verbotene Dinge im Sortiment zu haben – zumindest nicht wissentlich.
Weis da irgendwer, wie es aussieht?
Und wenn ja und die Dinger tatsächlich verboten wären:
Reicht die Ähnlichkeit von Meteor und Manriki aus, um (so wie Soft-Nunchakus) auch unter das Gesetz zu fallen?
Besonders würden mich Präzedenzfälle interessieren, weil ja Gesetz und Logik nicht unbedingt deckungsgleich sind
Danke!
Dan
nachdem ich in letzter Zeit wieder öfter meinen Meteor auspacke und langsam immer mehr Gefallen daran finde, denke ich immer wieder über die rechtliche Situation nach.
Wie wir ja wissen, sind Nunchakus bei uns generell verboten. Das gilt auch für weiche Übungs-Nunchakus mit Sollbruchstelle.
Wenn ich jetzt Meteore vergleiche, sehe ich eine gewisse Ähnlichkeit zu Manriki Gusari, die (laut Wikipedia) auch verboten sind.
Allerdings vertraue ich dieser Einschätzung nicht ganz, weil sie nicht explizit im Gesetzestext erwähnt werden.
Wenn man googelt, stößt man auf widersprüchliche Aussagen.
Was mich auch am Verbot zweifeln lässt, ist, dass ich einen Deutschen onlineshop gefunden habe, der sie verkauft.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein seriöser Shop mit Impressum etc. das Risiko eingehen würde, verbotene Dinge im Sortiment zu haben – zumindest nicht wissentlich.
Weis da irgendwer, wie es aussieht?
Und wenn ja und die Dinger tatsächlich verboten wären:
Reicht die Ähnlichkeit von Meteor und Manriki aus, um (so wie Soft-Nunchakus) auch unter das Gesetz zu fallen?
Besonders würden mich Präzedenzfälle interessieren, weil ja Gesetz und Logik nicht unbedingt deckungsgleich sind
Danke!
Dan