Befähigung zum Kauf und Verwendung von Pyro - §27 SprengG

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    • Befähigung zum Kauf und Verwendung von Pyro - §27 SprengG

      Hallo Leute,

      ich will im kommende jahr einfache pyrotechnik wie fontänen und kleine batterien (klasse II) für hochzeiten einsetzen. nun bin ich aber ne faule sau und will nicht jedes mal auf das ordnungsamt rennen um mir dort ne erlaubnis zu holen, da man das bei uns mindestens 3 wochen im voraus anmelden muss (und wie überall) erst dann kaufen darf. ich habe nun gelesen, dass es eine erlaubnis zum erwerb und einsatz von pyrotechnik nach §27 SprengG für eine dauer von 5 jahren gibt. welche voraussetzung muss ich dafür erfüllen bzw. was wäre nun der bequemste (legale, sichere) weg für einen feuerkünstler wie mich der einfach und schnell pyrofontänen (Klasse II) kaufen und einsetzen will.

      hat jemande helfenden rat!?

      grüße, steffen
    • pyrotechniker schein machen (grundkurs pyrotechnik --> bühnenpyrotechnik)

      anmelden musst du es TROTZDEM.... IMMER....

      vorraussetzung: Berechtiges Interesse (Theaterverein, Mitarbeit in einer Firma die sowas macht etc) Nachweis von xx (Anzahl) an Effekten die du unter Anleitung gezündest hat, Unbedenklichkeitsbescheinigung (Bei der Gemeinde Beantragen, dauert ca. 4 - 6 Wochen und kostet 50 € glaub ich)... dann machst du deinen Schein (kostet ca. 550 - 700 € je nachdem WO und WIE... + meistens nochmal übernachtung + essen weil der kurs 1 Woche dauert)

      Danach:

      --> Gewerbe anmelden
      --> Berufshaftpflicht mit dem Hinweis dass du [lexicon]Pyrotechnik[/lexicon] machst (ist nicht billig!)
      --> Mit deiner Bestandenen Prüfung den Berechtigung und [lexicon]Erlaubnis[/lexicon] beantragen (kriegst du nicht ohne Berufshaftpflicht)

      Jeder einsatz von [lexicon]Pyrotechnik[/lexicon] bei Shows muss Angemeldet werden... da kommst du nicht drum rum.... auch mit Schein nicht.

      Es gab noch irgendwie son blabla mit [lexicon]Befähigung[/lexicon] nach §27 SprengG... gilt aber nur für Böllerschützen etc....
      There is no 'I' in 'Team', but theres a 'We' in 'Weapon' !
      „Im Leben kommt es darauf an, Hammer oder Amboß zu sein - aber niemals das Material dazwischen.”

      Auf mehrfache Nachfrage: "JA! Ich bin größenwahnsinnig" :)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Passenger ()

    • hab ich grad oben reineditziert... wenn dus machen willst: rechne mit ~ 1000 € fürn schein (zusätzlich: + Versicherung + Gewerbeanmeldung)
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      Auf mehrfache Nachfrage: "JA! Ich bin größenwahnsinnig" :)
    • den SCHEIN musst du trotzdem machen... die frage ist dann nur ob dus auf §7 & §20 ODER auf §27 anmeldest danach... 27 geht meines NUR wenn du es NICHT GEWERBLICH (keine Shows) machst für sachen wie Böllerschützen oder für die Benutzung von Raketentreibsätzen in Modellbausätzen etc...

      Da du Fontänen zünden willst... bei Shows... isses gewerblich.

      Wobei als kleiner einwurf noch: Ich glaube Böllerschützen reicht der normale "Schwarzpulverschein" aus... der ist aber keine alternative für dich.

      Mir wurde auf mehrmalige Anfrage bei diversen Ämtern mitgeteilt: Show = 7 + 20.... Privat = 27
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    • Pyrotechnikschein verlangen bei T1 ist schon einen Wiederspruch wert.
      Dafür gibt es ja das SprengG und die SprengV und T1 Effekte erfordern keinen Befähigungsschein.
      Trotzdem die Abnahme und eine Genehmigung durch das Ordnungsamt bleibt.
      Und nicht vergessen die Anzeige bei dem Amt für Arbeitssicherheit (GAA) wegen der Verwendung von [lexicon]Bühnenpyrotechnik[/lexicon].
      Eventuell ist es aber möglich eine Show einmal abnehmenzulassen, und die zuständige Behörde am nächsten Spielort
      kann dann die Gefährdungsbeurteilung + Auflagen akzeptieren/übernehmen und es ist nur ein "kleiner" Betrag fällig.
      Grüße
      tomex

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von tomex ()

    • ich habe die woche mal unser ordnungsamt und landratsamt angeschrieben damit ich endlich mal eine ordentliche auskunft schwarz auf weiß bekomme. wenn ich mehr weis, stell ich es mal hier rein! dann herrscht vielleicht mal etwas mehr klarheit:)
    • tomex schrieb:

      Pyrotechnikschein verlangen bei T1 ist schon einen Wiederspruch wert.
      Dafür gibt es ja das SprengG und die SprengV und T1 Effekte erfordern keinen Befähigungsschein.
      Trotzdem die Abnahme und eine Genehmigung durch das Ordnungsamt bleibt.

      Ich glaube... besser kann mans fast (Was T1 betrifft) nicht zusammenfassen.

      Wenn man immer beim gleichen Ordnungsamt unterwegs ist könnte das vieleicht sogar klappen... aber ich persönlich bin hier im Umkreis von 300 - 400 km unterwegs... :D Da hat mans selten mit dem gleichen zu tun....
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      Auf mehrfache Nachfrage: "JA! Ich bin größenwahnsinnig" :)
    • Hi Zusammen,

      wir haben vor kurzem auch mit T1 bei uns in den Shows angefangen. Prinzipiell stimme ich euch zu, T1 erfordert nach SprengV keinen Pyrotechniker. Dafür wird es ja als T1 klassifiziert mit einem geringen Gefahrenpotenzial. Die Realität sieht allerdings etwas anders aus. Und das liegt nicht an den Gesetzten sondern an der subjektiven Gefahreneinschätzung vom Ordnungsamt.

      Bei unserem zuständigen Ortnungsamt gibt es die Richtlinie, das nur Pyrotechniker bzw. Bühnenpyrotechniker zünden dürfen. Es gab wohl in den Vergangenen Jahren zu viele Feuerwerke. Und sobald du T1 mit Steighöhe zünden möchtest werden die etwas sensibeler mit ihren Genehmigungen. Aber da legt wohl jedes Ordnungsamt seine Richtlinien etwas anders fest.
    • Im grossen und ganzen benötigt man als Privatperson für T1 Artikel weder Zettel noch Versicherung noch sonst was.
      Bei der Vorführung einer feuergefährlichen Handlung in öffentlichen Versammlungsstätten jedoch schon. Wie schon erwähnt ist das je nach Ordnungsamt und deren subjektivem Sicherheitsempfinden mit diversen Auflagen verbunden, selbst wenn´s nur ein klitzekleines Eisfontänchen ist.

      Eigentlich geht es ja auch darum, dass der professionelle Feuerspieler sein Angebot auch entsprechend absichert. Dazu gehört ein professioneller und verantwortungsbewusster Umgang mit möglichen Gefahrquellen bzw. Sicherheitsrisiken.

      Solange alles gut geht, ist ja alles auch schon und gut. Lass aber mal was schiefgehen und sei es nur eine Kleinigkeit (besagte Eisfontäne fällt runter und brutzelt ein klitzekleines Brandfleckchen auf das nigelnagelneue Bühnenelement. Dazu ein pingeliger Veranstalter, die solls ja auch geben) schon steht man sich da gleich ganz schönen Forderungen entgegen.
      Was macht man da? Man ruft die Versicherung an. Und das sind dann eben mal keine fluffig freundlichen Hippies, die einem ihr hartverdientes Geld in den rachen werfen wollen, sondern knallharte Geschäftsleute, die nach allen Möglichkeiten suchen, den Schaden nicht bezahlen zu müssen.
      Ach so? Nicht angemeldeter Pyroeffekt? Aha? T1 nicht explizit in der Gauklerhaftpflicht ausgewiesen? Wie? Keine Abnahme durchs Ordnungsamt? Ratzfatz verabschieden die sich dann und der Feuerspieler zahlt selber.

      Vor diesem Hintergrund hilft es einfach nix hier im Forum über mögliche Schlupflöcher nachzudenken. Wenn ihr Pyro einsetzen mögt (ich bin da ein grosser Freund von) dann geht die geebneten Wege. Wenn euch das zu anstrengend/teuer/uncool ist, dann bleibt beim Feuerkreise drehen, das ist auch schön!

      Nochmal: wenn euch das Pyrovergnügen in der Anschaffung, Ausbildung, Ausführung, Absicherung zu teuer ist, weil ihr ja nur mal so ein wenig zum Privatvergnügen auftreten wollt, dann beisst in den sauren Apfel der erwachsenen Eigenverantwortlichkeit und überlasst das halt den Profis.
      The Burning Woman
      Fire of the Scorch and
      The Singe that Bleeds