Hallo Leute,
ich will im kommende jahr einfache pyrotechnik wie fontänen und kleine batterien (klasse II) für hochzeiten einsetzen. nun bin ich aber ne faule sau und will nicht jedes mal auf das ordnungsamt rennen um mir dort ne erlaubnis zu holen, da man das bei uns mindestens 3 wochen im voraus anmelden muss (und wie überall) erst dann kaufen darf. ich habe nun gelesen, dass es eine erlaubnis zum erwerb und einsatz von pyrotechnik nach §27 SprengG für eine dauer von 5 jahren gibt. welche voraussetzung muss ich dafür erfüllen bzw. was wäre nun der bequemste (legale, sichere) weg für einen feuerkünstler wie mich der einfach und schnell pyrofontänen (Klasse II) kaufen und einsetzen will.
hat jemande helfenden rat!?
grüße, steffen
ich will im kommende jahr einfache pyrotechnik wie fontänen und kleine batterien (klasse II) für hochzeiten einsetzen. nun bin ich aber ne faule sau und will nicht jedes mal auf das ordnungsamt rennen um mir dort ne erlaubnis zu holen, da man das bei uns mindestens 3 wochen im voraus anmelden muss (und wie überall) erst dann kaufen darf. ich habe nun gelesen, dass es eine erlaubnis zum erwerb und einsatz von pyrotechnik nach §27 SprengG für eine dauer von 5 jahren gibt. welche voraussetzung muss ich dafür erfüllen bzw. was wäre nun der bequemste (legale, sichere) weg für einen feuerkünstler wie mich der einfach und schnell pyrofontänen (Klasse II) kaufen und einsetzen will.
hat jemande helfenden rat!?
grüße, steffen