GEMA Problematik

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Moin!

      Also das kommt eigentlich nur zum Tragen, wenn du bei öffentlichen Veranstaltungen spielst, bzw Veranstaltungen, wo eine unbestimmte Zahl an Gästen sich z.B. durch Eintritt Zugang erhalten.
      Bei reinen Privatfeiern, wo Einladungen raus gegangen sind, also die Anzahl der Gäste bestimmt ist, isses meines Wissens nicht erforderlich. Dann müsste ja jeder, der eine Party schmeisst und dazu Musik spielen will, Gema-Gebühren entrichten.

      Aber für die anderen Feiern kannst du dich fein rausreden. Verantwortlich für die Entrichung ist der Veranstalter/Auftraggeber.
      Das sollte man beim Vertrag auch schriftlich festhalten.
      Man kann sich aber auch viel gute gema-freie Musikholen. Für den Fall, wenn man selber auf Hut spielen will oder dem Veranstalter entgegen kommen will.
      Musste einfach mal die Suchmaschinen quälen. Aber vorsicht beim Runterladen. Bei einigen Seiten kann man sich doofe Schadsoftware einfangen
    • Ich schaue ob Musik gemafrei ist oder nicht so:

      * Musik von Jamendo - da steht es in der Regel genau welche Rechte das Musikstück einfordert
      * Musik die ich irgendwie im Net fand und wo es nicht dabeistand: ich gehe auf die gemaseite online.gema.de/werke/search.faces gebe Namen von Interpret und Titel an und schau was an Treffern rauskommt
      * Wenn ich z.B. auf einem Mittelaltermarkt die CD direkt vom Künstler kauf frag ich den ob ich seine Musik verwenden darf und ob die gemapflichtig ist

      Wegen den Feierlichkeiten - ich habe kürzlichst dazugelernt, dass Firmenfeiern auch gemapflichtig sind.

    • Jup. Fünkchen hat recht was die Recherche angeht. Wobei ich in jedem Vertrag drin stehen hab das der Veranstalter GEMA zahlt. Egal um was es sich für eine Veranstaltung handelt. Somit bin ich auf der Sicheren Seite.

      GEMA bei Firmenfeiern ist z.B: so ne strittige Sache. Ich hab da mal mit der Juristischen Abteilung einer Firma drüber geredet. Konkret ging es um eine Weihnachtsfeier, und die haben gesagt es sei nicht nötig. Aber letzten Endes liegt es in der Verantwortung des Veranstalters.

      lg
      Feuershows und Lichtjonglage am Puls der Zeit ►Booking Modern-Juggling.de



      Follow me on: Facebook, Youtube, and Insta
    • Sehr cool Mario - wielange hatte es gebraucht bis die Antwort kam?
      Da ist man dann wirklich auf der sicheren Seite :)

      @funkieh - ich denke wenn es nicht gerade ein privater Geburtstag/Grillparty unter Freunden ist, also die Zuschauer alle untereinander bekannt und eingeladen sind, so ist es gemapflichtig.
      Wenn Euch der Campingplatzbesitzer gefragt hat ob ihr das machen würdet, und es ist für die Allgemeinheit, also einfach jeden, so denke ich ist es öffentlich. Dabei wäre es dann auch egal ob ihr Gage bekommt oder nur gegen Unkosten oder als Geschenk auftretet.
    • war glaube ich 4-5 tage.

      EDIT:
      habe mal schnell geguckt, das müsste das sein
      ...Urheberrechtswahrnehmungsgesetz..
      ...§ 10
      Auskunftspflicht

      Die Verwertungsgesellschaft ist verpflichtet, jedermann auf schriftliches Verlangen Auskunft darüber zu geben, ob sie Nutzungsrechte an einem bestimmten Werk oder bestimmte Einwilligungsrechte oder Vergütungsansprüche für einen Urheber oder Inhaber eines verwandten Schutzrechts wahrnimmt.
      ...
      ...ups...soll das da so Brennem !?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von dermario ()

    • Mal angenommen, Gemapflichtig ist es nur bei "öffentlicher Veranstaltung" oder ähnlichem...
      Weiß grade nicht, ob das so ist, aber über öffentliche Veranstaltungen hab ich letztens erst etwas recherchiert, und da gilt allgemein:
      Sobald Flyer verteilt werden, Werbung oder ähnliches gemacht wird ist es öffentlich. Sobald "jeder" dazukommen kann ist es öffentlich. Und allgemein gilt eine grobe Grenze von 150 Personen. Dadrüber wird es zumindest sehr schwierig, einem Gericht zu erklären das das wirklich alles Freunde, Bekannte, Verwandte etc. waren und die eingeladen waren, anstatt das jeder kommen konnte. Gibt ausnahmen, grade zb. für große Familienfeiern wie Hochzeiten etc., weil da mehr leute eben "üblich" sein können.

      Firmenfeiern sind sogesehen je nach Firma... naja^^ wenn nur mit einladung/anmeldung dran teilgenommen werden darf, spricht das für nicht öffentlich, ist die firma allerdings recht groß und es kommen entsprechend viele, ggf. mit begleitern etc. kann man das evt. doch wieder als öffentliche veranstaltung ansehen.
      "Spiel mit dem Feuer. Tu es.
      Denn man kann einem Kind hundertmal sagen, die Herdplatte sei heiß, die Bedeutung wird ihm erst in dem Moment, in dem es trotzdem drauffässt klar.
      So lernt doch jeder für sich selbst, in dem großen Spiel das Leben heißt. Und das Feuer ist einer der anspruchsvollsten, dennoch lohnendsten Mitspieler."