Fallen sog. PYROPOI generell unter Kat IV oder nicht?
Ein Statement der Bundesanstalt für Materialforschung nach Anfrage zu dem Thema!
Meine erste Mail, in der ich die Anfrage formuliert habe:
„Sehr geehrte Fachkundige der Bundesanstalt für Materialforschung,
Ich schreibe Ihnen in einem persönlichen Anliegen im Namen der gesamten Feuerkünstlerszene und bitte um Ihren fachkundigen Rat. In der Feuerkünstler Szene werden neben zahlreichen nicht pyrotechnischen Effekten auch sogenannte Pyropoi verwendet. Dabei handelt es sich um manuell gezündete Bühnenfontänen der [lexicon]Kategorie T1[/lexicon], befestigt auf einem Zündgerät an einer [lexicon]Kette[/lexicon] und festgehalten via Griffschlaufen. Diese Pyropoi spielt der Feuerkünstler um seinen Körper herum. Zum Verstädnis, ein [lexicon]Poi[/lexicon] (urspr. Maori) beschreibt einfach ein Gewicht, Ball, Feuerkugel an einer [lexicon]Kette[/lexicon], welche um den Körper gespielt wird.Nun gibt es auch ausgebildete Pyrotechniker in der Feuer Szene, die fest behaupten, dass dieser Effekt unter die Kategorie 4 fällt. Ganz egal ob eine durch die BAM geprüfte Bühnenfontäne der Kat. T1 verwendet wird. Argument ist dabei stets, dass der vorgeschriebene Sicherheitsabstand zwischen Fontäne und Künstler nicht eingehalten werden kann.Ich habe dazu einmal den genauen Aufbau solcher Pyropoi, einschließlich Zündgerät, Bühnenfontäne sowie einem Bild des Effektes in detailierter Beschreibung in einem PDF Dokument zusammengefasst und dieser Mail angehängt.Ich bitte Sie daher um Ihre fachliche Beurteilung und würde mich sehr über ein schriftliches Statement Ihrerseits freuen um in der Feuerkünstlerszene für Klarheit zu sorgen und ggf. auch dem gefährlichen Halbwissen Abhilfe zu schaffen. Fallen die sog. Pyropoi wirklich unter Kategorie 4, trotz Bühnenfontäne der Kat. T1? Gibt es Bühnenfontänen, wenn ja BAM Nummer???, die man bedenkenlos einsetzen kann? Ist die Anwesenheit eines Pyrotechnikers immer notwendig? Oder reicht ggf. die Anmeldung?
...“
Antwort von Dr. Lohrer, Fachbereichsleiter Explosivstoffe der Bundesanstalt für Materialforschung:
„Sehr geehrter Herr ...,
wenn diese Gegenstände eine Kategorisierung als T1 aufweisen, dann sind sie von einer benannten Stelle im Hinblick auf die vom Hersteller vorgesehene Verwendung hin überprüft. Das schließt die angegebenen Schutzabstände mit ein, die ebenfalls auf den Verwendungshinweisen beruhen. Die Schutzabstände bei [lexicon]Kategorie T1[/lexicon] beziehen sich in der Regel auf „ungeschützte(s)“ Publikum/Verwender. Wenn die Person mit Fachkunde entsprechende persönliche Schutzausrüstung trägt oder anderweitige Schutzmaßnahmen anwendet, könnte ggf. der Schutzabstand reduziert werden, sofern die sprengstoffrechtlichen Vorschrift beachtet werden. Hier wäre u.a. § 23 (6) der 1. SprengV zu nennen. Prinzipiell gilt jedoch, dass die Gegenstände nicht zweckentfremdet eingesetzt werden sollen. Einen entsprechenden Gegenstand „Fontäne“ kann man jedoch generell auch als Feuerwerk der Kategorie 4 konformitätsbewerten, unter Berücksichtigung der vermeintlich anderen Verwendungsbestimmungen und Schutzabstände.
Mit freundlichen Grüßen C. Lohrer“
Meine darauffolgende Antwort E-Mail an Dr. Lohrer, Fachbereichsleiter Explosivstoffe der Bundesanstalt für Materialforschung:
„Sehr geehrter Herr Dr. Lohrer,
vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung und Einschätzung! Nun ist damit aber meine Frage noch nicht ganz beantwortet ob diese Art der Nutzung einer T1 Fontäne als "Pyropoi" unter zweckentfremdete Nutzung fällt und jeder Feuerkünstler damit quasi einen unter die Kategorie 4 fallenden pyrotechnischen Effekt in Händen hält. D.h. dann wenn er kein ausgebildeter Pyrotechniker/Scheininhaber ist, dann gegen geltendes Sprengstoffgesetz verstößt und sich strafbar macht!?Es geht mir darum eine Art Handlungsempfehlung für Feuerkünstler zu entwickeln und andere vor Schaden zu bewahren!Vielen Dank für Ihre Mühen!
...“
Antwort von Dr. Lohrer, Fachbereichsleiter Explosivstoffe der Bundesanstalt für Materialforschung:
„Hallo Herr ...,
m.E. ist die Frage beantwortet, da pyrotechnische Gegenstände aller Kategorien eine Konformitätsbewertung durchlaufen müssen, egal ob T1 oder F4. Nut weil etwas vermeintlich zweckentfremdet eingesetzt wird (ist zu klären und von Fall zu Fall zu entscheiden, allerdings nicht durch die BAM) wird es nicht zu einem [lexicon]Feuerwerkskörper[/lexicon] der [lexicon]Kategorie F4[/lexicon]. Zur Klarstellung: [lexicon]Kategorie F4[/lexicon] ist auch nicht gleich Klasse IV (altes deutsches Recht).
Mit freundlichen Grüßen C. Lohrer“
MEIN FAZIT: Das Thema wird sich wohl weiterhin in einer rechtlichen Grauzone bewegen!
ACHTUNG! Ich garantiere nicht für die Korrektheit und rechtliche Sicherheit der von an mich gesendeten Informationen!!!
Ich hoffe, dass ich Klarheit schaffen konnte zu dem Thema ohne einen Shit Storm loszutreten!!!
Grüße, TNT Fire
P.S. wer wissen will worum es sich in dem Anhang meiner Mail gehandelt hat bitte PN oder via Facebook kontaktieren, da ich hier keine Bilder mehr poste!!!
Ein Statement der Bundesanstalt für Materialforschung nach Anfrage zu dem Thema!
Meine erste Mail, in der ich die Anfrage formuliert habe:
„Sehr geehrte Fachkundige der Bundesanstalt für Materialforschung,
Ich schreibe Ihnen in einem persönlichen Anliegen im Namen der gesamten Feuerkünstlerszene und bitte um Ihren fachkundigen Rat. In der Feuerkünstler Szene werden neben zahlreichen nicht pyrotechnischen Effekten auch sogenannte Pyropoi verwendet. Dabei handelt es sich um manuell gezündete Bühnenfontänen der [lexicon]Kategorie T1[/lexicon], befestigt auf einem Zündgerät an einer [lexicon]Kette[/lexicon] und festgehalten via Griffschlaufen. Diese Pyropoi spielt der Feuerkünstler um seinen Körper herum. Zum Verstädnis, ein [lexicon]Poi[/lexicon] (urspr. Maori) beschreibt einfach ein Gewicht, Ball, Feuerkugel an einer [lexicon]Kette[/lexicon], welche um den Körper gespielt wird.Nun gibt es auch ausgebildete Pyrotechniker in der Feuer Szene, die fest behaupten, dass dieser Effekt unter die Kategorie 4 fällt. Ganz egal ob eine durch die BAM geprüfte Bühnenfontäne der Kat. T1 verwendet wird. Argument ist dabei stets, dass der vorgeschriebene Sicherheitsabstand zwischen Fontäne und Künstler nicht eingehalten werden kann.Ich habe dazu einmal den genauen Aufbau solcher Pyropoi, einschließlich Zündgerät, Bühnenfontäne sowie einem Bild des Effektes in detailierter Beschreibung in einem PDF Dokument zusammengefasst und dieser Mail angehängt.Ich bitte Sie daher um Ihre fachliche Beurteilung und würde mich sehr über ein schriftliches Statement Ihrerseits freuen um in der Feuerkünstlerszene für Klarheit zu sorgen und ggf. auch dem gefährlichen Halbwissen Abhilfe zu schaffen. Fallen die sog. Pyropoi wirklich unter Kategorie 4, trotz Bühnenfontäne der Kat. T1? Gibt es Bühnenfontänen, wenn ja BAM Nummer???, die man bedenkenlos einsetzen kann? Ist die Anwesenheit eines Pyrotechnikers immer notwendig? Oder reicht ggf. die Anmeldung?
...“
Antwort von Dr. Lohrer, Fachbereichsleiter Explosivstoffe der Bundesanstalt für Materialforschung:
„Sehr geehrter Herr ...,
wenn diese Gegenstände eine Kategorisierung als T1 aufweisen, dann sind sie von einer benannten Stelle im Hinblick auf die vom Hersteller vorgesehene Verwendung hin überprüft. Das schließt die angegebenen Schutzabstände mit ein, die ebenfalls auf den Verwendungshinweisen beruhen. Die Schutzabstände bei [lexicon]Kategorie T1[/lexicon] beziehen sich in der Regel auf „ungeschützte(s)“ Publikum/Verwender. Wenn die Person mit Fachkunde entsprechende persönliche Schutzausrüstung trägt oder anderweitige Schutzmaßnahmen anwendet, könnte ggf. der Schutzabstand reduziert werden, sofern die sprengstoffrechtlichen Vorschrift beachtet werden. Hier wäre u.a. § 23 (6) der 1. SprengV zu nennen. Prinzipiell gilt jedoch, dass die Gegenstände nicht zweckentfremdet eingesetzt werden sollen. Einen entsprechenden Gegenstand „Fontäne“ kann man jedoch generell auch als Feuerwerk der Kategorie 4 konformitätsbewerten, unter Berücksichtigung der vermeintlich anderen Verwendungsbestimmungen und Schutzabstände.
Mit freundlichen Grüßen C. Lohrer“
Meine darauffolgende Antwort E-Mail an Dr. Lohrer, Fachbereichsleiter Explosivstoffe der Bundesanstalt für Materialforschung:
„Sehr geehrter Herr Dr. Lohrer,
vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung und Einschätzung! Nun ist damit aber meine Frage noch nicht ganz beantwortet ob diese Art der Nutzung einer T1 Fontäne als "Pyropoi" unter zweckentfremdete Nutzung fällt und jeder Feuerkünstler damit quasi einen unter die Kategorie 4 fallenden pyrotechnischen Effekt in Händen hält. D.h. dann wenn er kein ausgebildeter Pyrotechniker/Scheininhaber ist, dann gegen geltendes Sprengstoffgesetz verstößt und sich strafbar macht!?Es geht mir darum eine Art Handlungsempfehlung für Feuerkünstler zu entwickeln und andere vor Schaden zu bewahren!Vielen Dank für Ihre Mühen!
...“
Antwort von Dr. Lohrer, Fachbereichsleiter Explosivstoffe der Bundesanstalt für Materialforschung:
„Hallo Herr ...,
m.E. ist die Frage beantwortet, da pyrotechnische Gegenstände aller Kategorien eine Konformitätsbewertung durchlaufen müssen, egal ob T1 oder F4. Nut weil etwas vermeintlich zweckentfremdet eingesetzt wird (ist zu klären und von Fall zu Fall zu entscheiden, allerdings nicht durch die BAM) wird es nicht zu einem [lexicon]Feuerwerkskörper[/lexicon] der [lexicon]Kategorie F4[/lexicon]. Zur Klarstellung: [lexicon]Kategorie F4[/lexicon] ist auch nicht gleich Klasse IV (altes deutsches Recht).
Mit freundlichen Grüßen C. Lohrer“
MEIN FAZIT: Das Thema wird sich wohl weiterhin in einer rechtlichen Grauzone bewegen!
ACHTUNG! Ich garantiere nicht für die Korrektheit und rechtliche Sicherheit der von an mich gesendeten Informationen!!!
Ich hoffe, dass ich Klarheit schaffen konnte zu dem Thema ohne einen Shit Storm loszutreten!!!
Grüße, TNT Fire
P.S. wer wissen will worum es sich in dem Anhang meiner Mail gehandelt hat bitte PN oder via Facebook kontaktieren, da ich hier keine Bilder mehr poste!!!
www.Feuershow-Pirna.de | TNT Fire Crew - Feuerperformance & Feuerkunst
Find us on: facebook
[Blockierte Grafik: http://www.feuershow-pirna.de/TNT_Fire_Crew_LOGO2.jpg]
Find us on: facebook
[Blockierte Grafik: http://www.feuershow-pirna.de/TNT_Fire_Crew_LOGO2.jpg]