Verhalten bei Stornierungen

    • Verhalten bei Stornierungen

      Hi ihr Lieben ...

      wir haben jetzt soeinen Fall das erste Mal - Kunden sagen uns eine Show ab.

      In diesem Fall ist es so, dass wir bei einem Künstlerportal sind, die Kunden uns angefragt haben (privater Anlass), wir ein Angebot geschrieben haben, sie eine Buchung gewünscht haben, wir haben alles ausgemacht und geklärt, Art der Show, Ort, Kontakt, Ansprechpartner, Gage, Fahrtkosten, Musikrichtung ... und die Buchung wurde bei diesem Künstlerportal ins System eingespeist und von beiden Seiten bestätigt (also ein Knopf auf den man drückt und damit die Buchung verbindlich macht).

      Jetzt bekomme ich diese Nachricht:

      Hallo Fuenkchen Sandra,

      Ich beziehe mich auf unsere Vereinbarung fuer einen Auftritt am YX in YX.

      Leider muss ich die Buchung stornieren, da die Feier in einem anderen Rahmen als

      ursprünglich angedacht, stattfindet.

      Es tut mir leid, hatte mich schon gefreut.

      Vielleicht passt es ein anderes Mal.

      Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

      Bitte bestätigen, dass Sie die Info erhalten haben.

      Ganz herzliche Grüße

      XY

      ____________

      Wie verhaltet ihr Euch bei sowas?
      Wenn wir jetzt nicht gerade über dieses Portal uns buchen lassen so machen wir in der Regel ein Vertrag in welchem steht, dass bei Stornierungen ein Teil der Gage an uns gezahlt wird, außer es hatte etwas mit höheren Mächten zu tun.

      Denkt ihr, es wäre dreist dieser Frau eine Stornierungsgebühr aufzubürden, obwohl wir bisher nicht über den Fall Stornierung mit ihr geredet hatten? (Memo an mich, künftig das immer mit vermerken).
      Also andere Frage: wird das so unter Künstlern gemacht und ist gang und gebe bei z.B. Musikern oder Tänzern?

      Oder wäre das eine Frechheit von mir ... ich finde ja dass die Frau ziemlich frech ist einfach einen verbindlich gebuchten Auftritt aus heiterem Himmel abzusagen, immerhin haben wir für den Termin bestimmt auch andere Anfragen abgelehnt und damit tragen wir finanziellen Schaden aus der Situation!

      Was würdet ihr machen, wie kennt ihr es, was empfehlt ihr mir? Abgesehen von 'vorher vertraglich regeln'.

      Liebe Grüße,

      Gabby
    • Wenn das nicht teil der vereinbarung war war ist das natürlich etwas schwierig, auch sowas durchzusetzen falls es zum rechtsstreit kommt, wie du schon sagtest, in zukunft solltest du sowas zum teil des vertrags machen falls du dafür abgesichert sein willst

      Was das durchsetzen solcher vereinbarungen angeht stellt sich auch die frage nach der situation, denn im zweifel verprellst du damit auch einen zukünftigen kunden
      Ich denke das muss man im einzelfall bewerten, wie weit vor dem termin kam die absage, falls mir zb heut einer nen termin für weihnachten absagt ists halt so, bei ner absage fürs kommende wochenende würd ich schon eher drauf bestehen, auch der grund spielt da bei mir mit rein, "habs mir anders überlegt" ist halt schon was anderes als "hochzeit geplatzt" zb

      Also ich würde da im einzelfall entscheiden wie ich mich verhalte
    • Ich schreibs auch beim Buchungsportal IMMER dazu... Stornierung kostet... Punkt...

      Du hast es nicht dazu geschrieben... dein Pech... aus dem Fehler gelernt...

      Und mal ehrlich... wieviele Shows fallen dir im Jahr durch sowas aus? Ich hab letztes Jahr über 70 bezahlte Shows gespielt und mir wurde EIN EINZELNER ausgefallen weil abgesagt wurde... rly? I dont care
      There is no 'I' in 'Team', but theres a 'We' in 'Weapon' !
      „Im Leben kommt es darauf an, Hammer oder Amboß zu sein - aber niemals das Material dazwischen.”

      Auf mehrfache Nachfrage: "JA! Ich bin größenwahnsinnig" :)
    • Joar und mit welchem Hintergrund willst du das machen?

      Du hast es ihr nicht geschrieben... du hast es nirgens in den AGB auf Facebook oder der Homepage stehen... wie gesagt... pech gehabt... und lern aus dem Fehler :)
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      „Im Leben kommt es darauf an, Hammer oder Amboß zu sein - aber niemals das Material dazwischen.”

      Auf mehrfache Nachfrage: "JA! Ich bin größenwahnsinnig" :)
    • Durchsetzung einer Stornierungsgebühr halte ich für schwierig.

      Aber wenn's dir nur um's Prinzip geht, kannst du sie darauf hinweisen, dass sie einen verbindlichen Vertrag gebrochen hat (Vertrag kam zustande durch Angebot und Annahme, formlos möglich - also auch per Mail) und du deswegen einen finanziellen Verlust erlitten hast.
      Vermutlich kann man von einem Werkvertrag nach § 631 Abs.1 BGB ausgehen, sofern du in deiner künstlerischen Ausgestaltung relativ frei warst (Abgrenzung Dienstvertrag: Orchestermusiker, der den Vorgaben des Dirigenten folgt, hat kaum gestalterischen Freiraum).
      Habe zum Werkvertrag gerade den § 649 BGB entdeckt, wonach dein Auftraggeber jederzeit kündigen, du aber die per Mail vereinbarte Vergütung verlangen könntest minus das was du dir durch das Ausfallen des Auftritts erspart und durch anderweitige Verwendung deiner Arbeitskraft erworben hast.
      Also Vergütung minus ersparter Sprit, [lexicon]Lampenöl[/lexicon], Lyco, erworbene Gage für einen anderen Auftritt am selben Tag.

      Darauf kannst du sie zumindest vorsichtig hinweisen, dann nimmt sie die Situation wenigstens ernst.

      Ist halt immer schwierig, sowas richtig zu formulieren damit es nicht alles ungut endet - man hat ja idR keinen Bock, tatsächlich nen Anwalt hinzuzuziehen. Andererseits ist es schon eine Frechheit, dir einfach abzusagen, ohne das mit dem "anderen Rahmen" genauer zu erklären. Könnte auch eine Ausrede sein und die Hochzeit ist einfach nur teurer geworden als geplant.


      Keine Gewähr für meine juristischen Erläuterungen - google lieber selbst nochmal zu den Paragraphen nach und such nach Beispielfällen!


      Good luck!
      Fantômes de Flammes - Feuershows, Lightshows und Stelzenlauf in Augsburg München und im Allgäu
      www.fantomes-de-flammes.de
    • hey gabby,

      da nicht jeder künstler bei einem eventportal wie eventpeppers o.ä. sein wird, solche sachen am besten immer in den vertrag reinschreiben, dass z bsp nach verbindlichem vertragsschluß bei absage im zeitraum xy eine stornierungsgebühr anfällt, wenn dir der kunde absagt und keine höheren mächte beteiligt sind! einfaches beispiel, 50% gage bei absage einen monat vor dem gig und 100% gage bei absage innerhalb von drei tagen vor dem gig. bei privatkunden verfahren wir bei TNT nicht so verschärft wie z bsp bei firmen.

      aber auch bei uns kam bis jetzt noch nie eine absage nach vertragsschluß! bisher musste nur einmal ausfallgage bei uns wegen schlechtem wetter und verstrichener absage vom kunden gezahlt werden. wenn man vorher nicht mit dem kunden über sowas gesprochen hat bzw sowas nie in nem vertrag stand dann ist es so wie Passi es geschrieben hat, nicht durchsetzbar und zieh einfach deine schlüsse draus!

      als künstler lernt man nur durch sowas dazu...

      grüße
    • @TnT - wie meinst Du das -

      TNT Fire schrieb:

      da nicht jeder künstler bei einem eventportal wie eventpeppers o.ä. sein wird, solche sachen am besten immer in den vertrag reinschreiben



      Mir ist das doch bei einem Eventportal passiert ... ich dachte bisher immer, dass es, wenn es von beiden Seiten als Buchung bestätigt wurde ein verbindlicher Vertrag ist.

      Vielen Dank für all die gutgemeinten Ratschläge das in einen Vertrag reinzuschreiben ... ich kann mich nur selbst wiederhohlen

      feuerfuenkchen_gabby schrieb:

      Wenn wir jetzt nicht gerade über dieses Portal uns buchen lassen so machen wir in der Regel ein Vertrag in welchem steht, dass bei Stornierungen ein Teil der Gage an uns gezahlt wird, außer es hatte etwas mit höheren Mächten zu tun.


      feuerfuenkchen_gabby schrieb:

      Was würdet ihr machen, wie kennt ihr es, was empfehlt ihr mir? Abgesehen von 'vorher vertraglich regeln'.
    • ok, da mich das ganze jetzt ein bisschen gefuchst hat hab ich mal versucht mich ein wenig in das thema einzulesen und scheinbar sind wir hier alle auf dem holzweg, um mal die 2 aussagekräftigsten sachen zu posten:

      frag-einen-anwalt.de/Kuenstler-Ruecktritt---f56467.html
      ra-juedemann.de/veranstaltungs…ranstalter-und-dj-teil-1/

      um ein paar dinge zu zitieren die ich für wichtig halte:

      "Spricht der DJ den Veranstalter auf die versprochene Gage an, wird diese ihm oftmals verweigert – u.a. mit der Begründung, eine “Ausfallgage” sei nicht vereinbart worden. Eine solche Vereinbarung ist aber gar nicht nötig – dies wissen oftmals auch die Veranstalter nicht."

      oder auch

      "Wenn hingegen die Gegenseite ohne triftigen Grund absagt, es also immer noch möglich ist, die künstlerische Leistung zu erbringen, der Buchende dies aber nicht mehr will, muß die Gegenseite den vollen Preis bezahlen."

      das ganze bezieht sich jetzt auf den auftritt eines DJ´s da das einfach häufiger der fall ist, sollte aber problemlos auf eine feuershow übertragbar sein, das einzige was evt zu klären wäre ist in wie weit der passus, die feier fände in einem anderen rahmen statt als geplant nun als triftiger grund zu werten wäre

      alles in allem müsste wohl ein anwalt den einzelfall prüfen um sicherheit zu haben, aber im zweifel wenn dir was dran liegt hier eine "lektion" zu erteilen würde ich sie mal damit konfrontieren
    • Interressant fand ich auch diesen Bereich in dem Artikel, da ist ja nochmal sehr deutlich gesagt, dass es bei Life-Acts genauso ist, dass der der bucht jederzeit kündigen kann, der Künstler aber Anspruch auf Gage hat.

      Es besteht auch kein Recht zur
      Anpassung oder gar zur Kündigung des Vertrages wegen Störung der
      Geschäftsgrundlage nach § 313 III BGB. Die Veranstaltung ist das
      alleinige wirtschaftliche Risiko des Veranstalters, welches nicht ohne
      weiteres (also etwas durch Vereinbarungen) auf den DJ abgewälzt werden
      kann. Auch besteht kein Anfechtungsgrund wegen Irrtums nach den §§ 119
      ff BGB, weil mit einem höheren Andrang gerechnet wurde. Hierbei handelt
      es sich um einen sog. Motivirrtum, der stets unbeachtlich ist. Anders
      kann der Fall liegen, wenn der DJ einen Live-Act abzuliefern hat oder
      sonst ein Werk schuldet. Hier kann der Besteller (der Club etc)
      jederzeit kündigen. Auch hier hat der Act einen Anspruch auf die Gage,
      muss sich aber auch ersparte Aufwendungen oder anderweitige Einnahmen
      anrechnen lassen.


      In der Tat, ich danke Euch, Miss Daisy, Jack Daniels, das scheint die rechtliche Grundlage zu sein nach der ich gesucht habe um fundiert zu argumentieren und der Frau wenigstens einen Schrecken einzujagen und dann den kulanten zu spielen - ich will ja nur, dass sie weiß, dass sie Unrecht tut und sich im klaren darüber wird, dass sie das jetzt eine Menge Geld kosten könnte wenn wir uns rechtlich streiten würden.
      Wenn sie geschrieben hätte 'die Hochzeit ist geplatzt' dann hätte ich ja nichtmal was gesagt, aber so wie sie mir den Vertrag aufkündigt seh ich es einfach nicht ein freundlich eine schöne Feier zu wünschen und das kommentarlos zu schlucken. Der Termin liegt auch so dass ich mir ziemlich sicher bin keine Ersatzshow zu bekommen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von feuerfuenkchen_gabby ()

    • Sofern nicht vertraglich bereits irgendwie festgeschrieben und geregelt:
      Dann sind es sowieso meist Dinge im Freundes/Bekanntenkreis (wenn man den etwas weiter fassen möchte...), und zumindest bisher gabs dann auch immer ne sinnvolle und gute Begründung.
      Und dann... je nachdem, wie lange das im Vorraus ist, je nachdem, ob bereits Kosten und/oder Aufwand entstanden ist (wurde bereits etwas dafür gekauft, geplant, geprobt, ggf. sogar Urlaub genommen/etwas anderes abgesagt?).

      Wobei sowas wie auch andere bereits erwähnten extrem selten ist... und in oben beschriebenem Fall lässt sich da meistens auch etwas für alle einigermaßen zufriedenstellendes finden.
      Wobei es einmal bei ner Firmenfeier etwas gab... relativ kurzfristiger Locationwechsel, und bei der neuen gab es keinen sinnigen Außenbereich, und drinnen ging halt auch nicht. Erst recht nicht so kurzfristig. Da kam dann halt grade, als die Planung und Bestellungsphase abgeschlossen war die Absage... Woraufhin wir auf die bereits entstandenen Kosten und die bereits festen Verdienstausfälle hingewiesen haben, das alles mal zusammenaddiert, und erwähnt haben, das wir das nicht auf uns sitzen lassen werden.
      Ausgegangen ist das ganze, indem es einen späteren Termin (um ca. ein halbes Jahr verschoben) gab, ansonsten alles gleich, und mit 50% Aufpreis. Für uns gut, da die 50% mehr als unsere bisherigen Kosten waren, wir aber dennoch die bestellten Sachen, die Planung etc. komplett benutzen konnten. Für den Auftraggeber gut, weils eben doch kein reiner Verlust war.
      Sahen die anscheinend auch so, war nicht die letzte Show dort.

      Also... solange nichts vertraglich festgelegt ist (auch nicht in irgendwelchen AGBs von Eventportalen oder sonstwas) würde ich zumindest immer versuchen ne entsprechende Vereinbarung zu finden.
      Wobei das natürlich immer individuell abhängig ist, und vor allem auch von der Auftragslage abhängt.
      "Spiel mit dem Feuer. Tu es.
      Denn man kann einem Kind hundertmal sagen, die Herdplatte sei heiß, die Bedeutung wird ihm erst in dem Moment, in dem es trotzdem drauffässt klar.
      So lernt doch jeder für sich selbst, in dem großen Spiel das Leben heißt. Und das Feuer ist einer der anspruchsvollsten, dennoch lohnendsten Mitspieler."
    • hey gabby,

      ich hatte deinen text oben vorher nur schnell überflogen und dachte dass über die buchung über das eventportal hinaus schon ein schriftlicher vertrag geschlossen wurde. und da ja sicher nicht immer anfragen/buchungen über solch ein eventportal kommen war halt mein ratschlag den fall einer absage nach geschlossenem vertrag/buchung gleich im vertrag selbst zu regeln...

      oder schließt ihr nach bestätiger buchung übers eventportal keinen extra vertrag mehr schriftlich? wie ist das bei denen geregelt, wenn die buchung via klick offiziell gemacht wird? könnt ihr konditionen zur buchung festlegen oder regelt dass das portal selbst? also eben so etwas wie absage nach buchungsbestätigung...

      im zweifelsfall sollte da wirklich ein anwalt für vertragsrecht drüberschauen... jetzt musst du abwägen ob die vereinbarte summe der gage den schritt wert wäre im streitfall!

      Grüße
    • Hi,

      also mir hat bisher dieser Klick auf Buchung bei dem Portal gereicht, zusätzlich zur schriftlichen Absprache, weil das muss dort von beiden geschehen, man zeichnet die Buchung als quasi gegen .... und dann sah ich die Sache verbindlich an. Wenn Kunden trotzdem einen extra Vertrag wollten habe ich aber auch nicht nein gesagt.

      So wie ich es verstanden habe mischt sich das Portal nicht in die Buchungskonditionen oder deren Erfüllung ein.

      Mitlerweile arbeiten meine Kundin und ich an einer Lösung wie sie Runsler vorgeschlagen hatte - Ersatzshow.

      Danke für Eure vielen Antworten!!
    • Bei EP musst du nicht gegenzeichnen....

      Ich kann sogar SELBST ne buchung erstellen und angeben das die bereits fix gebucht ist. Und klar dass sich EP nich einmischt. Die wollen Geld verdienen aber keinen ärger :D
      There is no 'I' in 'Team', but theres a 'We' in 'Weapon' !
      „Im Leben kommt es darauf an, Hammer oder Amboß zu sein - aber niemals das Material dazwischen.”

      Auf mehrfache Nachfrage: "JA! Ich bin größenwahnsinnig" :)