der ganz normale Behördenwahnsinn

    • um euch hier mal weiter auf dem laufenden zu halten, wie ich schon sagte eine genehmigung unter diesen umständen kam für mich nicht in frage, daher hab ich fünkchens rat befolgt und den Bräutigam einfach mal ganz dreist aufs rathaus im ort geschickt er soll mal auf blöd fragen, und was soll ich sagen, die haben das tatsächlich einfach durchgewunken und wohl noch blöd geschaut als er fragte ob er das schriftlich bräuchte/haben dürfe oder ob das wirklich klar geht (so nach dem motto "jetzt mach einfach und stell dich net so an") ich denke die tatsache das das ein kleiner ort ist und die brautseite im ort bekannt wie ein bunter hund, der vater sogar bei der feuerwehr usw hat das ganze sicher noch vereinfacht, aber ich schätze das nach der erfahrung genauso ein wie fünkchen das kleine rathäuser da wohl nicht ganz so pingelig sind wie die eigentlich zuständigen ordnungsämter

      an dieser stelle ein mega dickes dankeschön an Gabby!!!

      was mir jetzt noch durch den kopf geht, jetzt mal vom blöden fall ausgegangen man macht das übers rathaus und währenddessen oder hinterher kommt raus das das so eigentlich nicht richtig ist (zb durch nachfrage der polizei oder wodurch auch immer) wer hätte da wohl den schwarzen peter, ich weil ich eben keine gültige genehmigung habe weil das rathaus gar nicht hätte genehmigen dürfen, oder die leute aufm rathaus weil sie über ihre kompetenzen raus sind, was denkt ihr?
    • Wenn du nichts schriftliches von denen hast... rate mal, wer sagt "hö? nööö, der war nie hier..."
      aber selbst wenn nicht, wenn die dir nichts genehmigen können, dann bringt ein "ok" von denen dir auch absolut garnichts außer nen psychologischen effekt oder ein wahrscheinlicheres augenzudrücken.
      ansonsten könnte ja jeder sagen "ist schon ok", und hat da ungefähr genauso viel mitspracherecht wie eine nicht zuständige behörde.
      "Spiel mit dem Feuer. Tu es.
      Denn man kann einem Kind hundertmal sagen, die Herdplatte sei heiß, die Bedeutung wird ihm erst in dem Moment, in dem es trotzdem drauffässt klar.
      So lernt doch jeder für sich selbst, in dem großen Spiel das Leben heißt. Und das Feuer ist einer der anspruchsvollsten, dennoch lohnendsten Mitspieler."
    • dennoch, ohne irgendwas schriftliches in der hand steht die chance, dass du es am ende ausbaden musst enorm hoch^^
      "Spiel mit dem Feuer. Tu es.
      Denn man kann einem Kind hundertmal sagen, die Herdplatte sei heiß, die Bedeutung wird ihm erst in dem Moment, in dem es trotzdem drauffässt klar.
      So lernt doch jeder für sich selbst, in dem großen Spiel das Leben heißt. Und das Feuer ist einer der anspruchsvollsten, dennoch lohnendsten Mitspieler."
    • Gern geschehen :).

      Also ich weiß nicht wer worüber zuständig ist, ich würde für eine Show immer direkt in dem Ort nachfragen wo sie stattfindet.
      Wenn ich in einer Stadt nachfrage so brauch ich das Einverständnis des Ordnungsamtes/Bürgeramtes und Feuerwehr und Polizei müssen informiert sein.

      Wenn Du jetzt also in Deinem Dörfchen das Einverständnis vom Rathaus hast .. und das von der Feuerwehr ... fehlt dir nur noch die Polizei um dich abzusichern - wenn du auf Nummer sicher gehen willst - könnte ich mir denken. Da würde ich - wenn ich an deiner Stelle wäre, allerdings nicht selbst hinlaufen, sondern würde die Feuerwehr oder das Rathaus fragen ob sie die Polizei noch in Kenntnis über die Show setzen wollen würden, damit die auch bescheid weiß.

      Aber das sind jetzt nur so meine Gedanken dazu .... desweiteren könnte ich mir denken: wenn das Dörfchen ein Rathaus hat, dann hat es eine gewisse Form der Selbstverwaltung, dazu habe ich folgendes auf Wikipedia gefunden: Selbstverwaltungen
      Kommunen
      Eine besonders wichtige Selbstverwaltungsgarantie betrifft die kommunale Selbstverwaltung. Sie erhält in Art. 28 Abs. 2 des Grundgesetzes Bundesverfassungsrang und ist in den Landesverfassungen zusätzlich abgestützt. Gemeinden und Gemeindeverbände
      werden danach nicht nur institutionell garantiert
      (Rechtssubjektsgarantie: es muss überhaupt Gemeinden geben), sondern sie
      erhalten auch ein Abwehrrecht, das sie vor Übergriffen anderer
      öffentlicher Stellen in ihre Selbstverwaltungsangelegenheiten schützt

      (subjektive Rechtsstellungsgarantie).

      Ich könnte mir also vorstellen, dass das OK des Rathauses durchaus was zu sagen hat und solange Du das nachweisen kannst, du erstmal raus aus dem Schneider im Streitfall wärst.

      Aber das sind jetzt alles nur meine Überlegungen - ich kenne leider niemanden aus dem Bereich der sich mit solchen Zuständigkeiten auskennt und den man mal fragen könnte.