Transport von Lampenöl, Wundbenzin/Reinigungsbenzin in ÖFFENTLICHEN Verkehrsmitteln

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    • Transport von Lampenöl, Wundbenzin/Reinigungsbenzin in ÖFFENTLICHEN Verkehrsmitteln

      Hallo Allerseits, kann mir bitte mal jemand die § und Vorschriften für den Transport von [lexicon]Lampenöl[/lexicon], Wundbenzin/Reinigungbenzin (speziell in öffentlichen Verkehrsmitteln) nennen? Danke Euch. Viele liebe Grüße Anja
      "Frauen sind als Hexen verbrannt worden, einfach weil sie schön waren." Simone de Beauvoir
    • [lexicon]Lampenöl[/lexicon] gibts soweit ich weiß keine, weil der Flammpunkt niedrig genug ist.
      Die jeweiligen AGB der Verkehrsbetriebe mal außen vor, die sind ja überall unterschiedlich und da könnte etwas drinstehen.
      Wundbenzin, aber auch Spiritus und ähnliche Dinge haben ja einen deutlich niedrigeren Flammpunkt, da gibts definitiv Vorschriften zumindest zur Lagerung, zum Versand und zum Transport im PKW.
      Da aber auch jeder mit seiner Flasche Spiritus vom Einkaufen nach Hause fährt... Naja, ich hab da bisher nie sonderlich drauf geachtet, einfach weils garantiert Ausnahmen für kleine Mengen gibt, und mehr als n Liter von solchem Zeug hab ich eh nie dabei.

      Aber fürs [lexicon]Lampenöl[/lexicon] gibts schonmal Entwarnung.
      "Spiel mit dem Feuer. Tu es.
      Denn man kann einem Kind hundertmal sagen, die Herdplatte sei heiß, die Bedeutung wird ihm erst in dem Moment, in dem es trotzdem drauffässt klar.
      So lernt doch jeder für sich selbst, in dem großen Spiel das Leben heißt. Und das Feuer ist einer der anspruchsvollsten, dennoch lohnendsten Mitspieler."
    • eine gesetzliche regelung hierzu gibts nicht, das regeln die verkehrsbetriebe in ihren beförderungsbestimmungen, und alles was ich bisher in der richtung gelesen hab verbietet das transportieren von gefahrstoffen, im strassenverkehr wird das transportieren haushaltsüblicher mengen vom ort des erwerbs auf direktem weg nach hause in aller regel tolleriert, wobei hier trotzdem im zweifel gesichert werden muss, also die gasflasche auf der rückbank ist wohl trotzdem problematisch, obs bei der bahn ne ähnliche regelung gibt weiss ich nicht, dürfte aber auch problematisch werden das zu behaupten wenn man sein ganzes equipment dabei hat
    • Ich bin mal 2012 mit dem Zug gefahren (Anbieter: Eurobahn) und hatte schon einiges an Material dabei. Hab alles in eine Sporttasche gepackt und sah damit aus wie jeder andere normale Reisende. Da niemand wusste, was ich so dabei hab und ich mich so verhalten hab, wie immer, weil ich mir darüber keine Gedanken gemacht hab, hat mich auch niemand gefragt oder kontrolliert. Ein Fahrgastbegleiter hat mich zwar auf meinen Stab angesprochen und was das sei, aber mit der Erklärung, das sei ein Sportgerät, hat er sich dann zufrieden gegeben. Das hilft zwar jetzt nicht in Sachen Gesetzeslage, ist aber vielleicht als Erfahrungsbericht ganz interessant.
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    • Aus den Beförderungsbedingungen der Bahn

      Jepp genau, Passi.

      Hier dann mal die Antwort, die mir am meisten geholfen hat:

      Aus den Beförderungsbedingungen der Bahn: bahn.de/p/view/mdb/bahnintern/…ngungen_02_03_2015vs2.pdf : 7.2 Beförderungsausschluss 7.2.1 Von der Mitnahme als Handgepäck oder Traglast sind Gegenstände und Stoffe ausgeschlossen, die geeignet sind, Mitreisende zu stören oder zu verletzen oder den Wagen zu beschädigen. Ausgeschlossen sind insbesondere gefährliche Stoffe und Gegenstände, Schusswaffen, explosive und entzündbare Stoffe und Gegenstände, entzündend wirkende, giftige, radioaktive, ätzende und ansteckungsgefährliche Stoffe sowie sonstige gefährliche Güter nach dem Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter (GGBefG) und der hierzu ergangenen Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), Mopeds oder Mofas und Gegenstände und Stoffe, deren Beförderung aufgrund sonstiger Rechtsvorschriften verboten ist. Nach den Freistellungsvorschriften der Ordnung über die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID) sind für den persönlichen Gebrauch jedoch Zündhölzer, Feuerzeuge, Spraydosen mit ungefährlichem Inhalt, elektronische Aufnahme- und Abspielgerä- te, Mobiltelefone sowie tragbare Computer zugelassen.



      Danke Euch Allen für Eure schnelle Hilfe :)


      Viele Grüße
      Alinor
      "Frauen sind als Hexen verbrannt worden, einfach weil sie schön waren." Simone de Beauvoir